Verkehrsüberwachung
Volltext
Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Das Landespolizeiamt bearbeitet Anfragen und Mitteilungen für die Führer von Fahrzeugen zur Güter- und Personenbeförderung, der Halter dieser Fahrzeuge und der Unternehmen, die solche Fahrzeuge einsetzen, außerdem die Arbeits- und Sozialvorschriften (FPersG), die Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG), das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).
Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese werden durch die allgemeinen Ordnungsbehörden, die Verkehrspolizei und das Bundesamt für Güterverkehr durchgeführt.
Die Verkehrsüberwachung (z. B. Verkehrskontrollen) dient der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr.
Ansprechpunkt
- An die Kreise und kreisfreien Städte (primäre Zuständigkeit)
- an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) oder
- an die Onlinewache Schleswig-Holstein oder
- direkt an das Landespolizeiamt, Dezernat 13.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landespolizei Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"
Spezielle Hinweise für - "kreisfreie Stadt Neumünster"
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Verkehrsbußgeldstelle
Großflecken 68
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2229
Telefon: +49 4321 942-2858
Telefon: +49 4321 942-2239
Telefon: +49 4321 942-2595
Telefon: +49 4321 942-2476
Telefax: +49 4321 942-2513
Webseite:
Verkehrsbußgeldstelle
E-Mail:
bussgeldstelle@neumuenster.de
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr
Ansprechpartner:
- Kommunaler Ordnungsdienst (KOD)
Telefon: +49 4321 942-2485
Telefon: +49 4321 942-2480
Telefon: +49 4321 942-2486
E-Mail: kod@neumuenster.de
Landespolizeiamt - Dezernat 13
Mühlenweg 166
24116 Kiel
Telefon: +49 431 160-0
Telefax: +49 431 160-60109
Webseite:
www.polizei.schleswig-holstein.de
E-Mail:
kiel.lpa13@polizei.landsh.de