- Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen
Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.
Verkehrsüberwachung
Leistungsbeschreibung
Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Das Landespolizeiamt bearbeitet Anfragen und Mitteilungen für die Führer von Fahrzeugen zur Güter- und Personenbeförderung, der Halter dieser Fahrzeuge und der Unternehmen, die solche Fahrzeuge einsetzen, außerdem die Arbeits- und Sozialvorschriften (FPersG), die Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG), das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).
Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese werden durch die allgemeinen Ordnungsbehörden, die Verkehrspolizei und das Bundesamt für Güterverkehr durchgeführt.
Teaser
Die Verkehrsüberwachung (z. B. Verkehrskontrollen) dient der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr.
An wen muss ich mich wenden?
- An die Kreise und kreisfreien Städte (primäre Zuständigkeit)
- an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) oder
- an die Onlinewache Schleswig-Holstein oder
- direkt an das Landespolizeiamt, Dezernat 13.
Rechtsgrundlage
- Straßenverkehrsgesetz (StVG),
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV),
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV),
- Arbeits- und Sozialvorschriften (FPersG),
- Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG),
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG),
- Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG),
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landespolizei Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
Zuständige Stellen
Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten
Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten
Großflecken 68
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2088
E-Mail: ordnungsundverkehrsdienst@neumuenster.de
Webseite: Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten
Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr
Ansprechpartner:- Kommunaler Ordnungs- und Verkehrsdienst (KOD)
Telefon: +49 4321 942-2486
Telefon: +49 4321 942-2480
Telefon: +49 4321 942-2485
Landespolizeiamt - Dezernat 13
Landespolizeiamt - Dezernat 13
Mühlenweg 166
24116
Telefon: +49 431 160-0
Telefax: +49 431 160-60109
Webseite: www.polizei.schleswig-holstein.de
E-Mail: kiel.lpa13@polizei.landsh.de