• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Gaststättenbetrieb: Rücknahme der Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Die Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes wird zurückgenommen, wenn bekannt wird, dass bei ihrer Erteilung Versagungsgründe nach § 4 Abs. 1 Nr.1 Gaststättengesetz (GastG) vorlagen.

Die Erlaubnis ist danach zu versagen, wenn

  • die/der Antragsteller/in nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt,
  • die Räume für den Betrieb nicht geeignet sind,
  • die Räume von behinderten Menschen nicht barrierefrei genutzt werden können,
  • der Betrieb schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder sonst erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit befürchten lässt,
  • die/der Antragsteller/in nicht durch eine Industrie- und Handelskammer-Bescheinigung die Unterrichtung in lebensmittelrechtlichen Kenntnissen nachweisen kann.

Teaser

Eine Gaststättenerlaubnis kann unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. wenn Räume ungeeignet sind, zurückgenommen werden.

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Rechtsgrundlage

§ 15 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG)

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Zuständige Stellen

Adresse:
Ordnungsaufgaben, Wahlen, Gewerbeangelegenheiten der Stadt Neumünster

Großflecken 63
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2521

E-Mail: ordnungsangelegenheiten@neumuenster.de
E-Mail: gewerbeamt@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Montag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr;

Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr;

Mittwoch geschlossen;

Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Ansprechpartner:
  • Ansprechpartner/-in

    Telefon: +49 4321 942-2523

Adresse:
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114

Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99

E-Mail: info@ea-sh.de
Webseite: https://www.ea-sh.de
Webseite: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

sowie Termine nach Vereinbarung

 

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht