Dienstleistungen nach Lebenslagen
Geschäftsauflösung und Unternehmensübergang
Zugehörige Lebenslagen
Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung
In diesem Bereich finden Sie Informationen und Behördenkontakte, wenn Sie Ihr Unternehmen aufgeben oder Ihre selbstständige Tätigkeit dauerhaft oder zeitweise einstellen möchten – von der Gewerbeabmeldung bis zur Löschung aus Registern.
- Anmeldung nicht lizenzpflichtiger Postdienstleistungen (Aufnahme, Änderung und Beendigung)
- Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs mitteilen
- Der Künstlersozialkasse die Aufgabe des Unternehmens mitteilen
- Folgen der Auflösung einer in Zusammenarbeit mit der Künstlersozialkasse gegründeten Ausgleichsvereinigung
- Freiwillige Versicherung oder Zusatzversicherung bei der gesetzlichen Unfallversicherung beantragen, ändern oder kündigen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Untersagung wegen Unzuverlässigkeit
- Löschung der Eintragung in der Luftfahrzeugrolle beantragen
- Löschung der Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer beantragen
- Löschung eines von mehreren betriebenen Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben
- Unternehmen, selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit bei der gesetzlichen Unfallversicherung abmelden
Betriebsübernahme
Ein bestehendes Unternehmen fortzuführen, ist für viele Unternehmerinnen und Unternehmer attraktiv: Der Betrieb ist bereits am Markt etabliert, es gibt einen Kundenstamm und ein Netzwerk zu Partnern oder Dienstleistern. Hier finden Sie Verwaltungsleistungen und Behördenkontakte zum Thema.
- Änderungen im Unternehmen, der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung mitteilen
- Änderungen im land- und forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Unternehmen oder der selbständigen Tätigkeit in der Land -und Forstwirtschaft oder im Gartenbau melden
- Der Künstlersozialkasse Änderungen der rechtlichen Verhältnisse mitteilen
- Freiwillige Versicherung oder Zusatzversicherung bei der gesetzlichen Unfallversicherung beantragen, ändern oder kündigen
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/der Erlaubnisinhaberin - Anzeige
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Gestattung der Fortführung des Betriebs durch eine Stellvertretung
- Gewerbe: Befristete Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung
- Löschung der Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer beantragen
- Löschung eines von mehreren betriebenen Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben
- Unternehmen, selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit bei der gesetzlichen Unfallversicherung abmelden
Sanierung und Insolvenz
Ist Ihr Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, ist in manchen Fällen ein Insolvenzverfahren notwendig. In anderen Fällen kann eine außergerichtliche Sanierung von Vorteil sein: Sie sparen Kosten für Gericht, Verwaltung und Insolvenzverwalter und der Sanierungsversuch muss nicht öffentlich gemacht werden. Hier finden Sie Verwaltungsleistungen und Behördenkontakte, die Sie in Ihrer Notlage unterstützen.
- Anmeldung einer Forderung in einem Insolvenzverfahren durch die KSK
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzgeld beantragen
- Löschung der Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer beantragen
- Löschung eines von mehreren betriebenen Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben
- Pfändungsschutzkonto Einrichtung
- Sachwalter (Insolvenz): Bestellung
- Unternehmen, selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit bei der gesetzlichen Unfallversicherung abmelden