Insolvenzbekanntmachung

Leistungsbeschreibung

Wenn die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird, hat das zuständige Insolvenzgericht von Gesetzes wegen bestimmte Bekanntmachungen zu veröffentlichen. So sind zum Beispiel die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Terminsbestimmungen öffentlich bekannt zu geben. Diese öffentlichen Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts werden länderübergreifend im Internet vorgenommen und können von jedermann eingesehen werden.

Teaser

Wird die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beantragt, muss das Insolvenzgericht bestimmte Bekanntmachungen veröffentlichen.

An wen muss ich mich wenden?

An das Amtsgericht (als Insolvenzgericht), in dessen Bezirk die betreffende Firma Ihren Sitz oder Person ihren Wohnsitz hat.

Welche Gebühren fallen an?

Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Insolvenzordnung (InsO).

Was sollte ich noch wissen?

Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Weitergehende Informationen können Sie auch auch beim zuständigen Insolvenzgericht erfragen.

 

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Zuständige Stellen

Adresse:
Amtsgericht Neumünster

Boostedter Straße 26
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 940-0
Telefax: +49 4321 940-299

E-Mail: verwaltung@ag-neumuenster.landsh.de
Webseite: www.amtsgericht-neumuenster.schleswig-holstein.de