Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs mitteilen

Leistungsbeschreibung

Es kann verschiedene Gründe dafür geben, weshalb Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr betreiben. Die Beendigung des Betriebs kann beispielsweise der Verkauf oder die Entsorgung der Röntgeneinrichtung sein. In jedem Fall müssen Sie die zuständige Behörde für Strahlenschutz unverzüglich darüber informieren.

Teaser

Wenn Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz mitteilen.

Verfahrensablauf

  • Sie senden die Abmeldung einer Röntgeneinrichtung an die zuständige Behörde.
  • Diese registriert Ihre Mitteilung zu dem jeweiligen Gerät.

An wen muss ich mich wenden?

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein

Zuständige Stelle

Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN)

Voraussetzungen

  • Sie wollen den Betrieb einer Röntgeneinrichtung beenden oder haben dies bereits getan.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis über den Verbleib der Röntgeneinrichtung, beispielsweise Entsorgung oder Verkauf
  • gegebenenfalls erhaltene Genehmigung (Original)

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Tage

Was sollte ich noch wissen?

Bei der Abmeldung einer genehmigten Röntgeneinrichtung, ist die Originalgenehmigung an die zuständige Behörde zurückzusenden. Sie können der zuständigen Behörde die Mitteilung, dass Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr nutzen wollen, formlos zusenden.

Kurztext

  • Zuständig: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
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Zuständige Stellen

Adresse:
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur - Referat Strahlenschutz

Mercatorstraße 3
24106 Kiel

Telefon: +49 431 988-0
Telefax: +49 431 988-7239

E-Mail: strahlenschutz@mekun.landsh.de
Webseite: Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein