Fachdienst Bürgerservice, öffentliche Sicherheit und Ordnung

Altes Rathaus
Großflecken 63
24534 Neumünster
Telefax 04321 942 2521
E-Mail

Bürgerbüro

In unserem ► Bürgerbüro am Kuhberg 18 können Sie u.a. folgende Angelegenheiten erledigen:

  • Verpflichtungserklärung
  • Parkausweise
  • Beglaubigungen (keine Zeugnisse!)
  • Eintragung von Urteilen und ausländischen Urkunden
  • Fischereiangelegenheiten
  • Fundbüro
  • Gewerbean-, ab- und -ummeldungen

Bußgeldangelegenheiten

Bußgeldangelegenheiten sind gesplittet in

  • Bußgeldstelle für Verkehrsordnungwidrigkeiten (Großflecken 68, 1. Etage) und
  • Zentrale Bußgeldstelle (Großflecken 68, 2. Etage, Telefon 04321 942 2210), die Ordnungswidrigkeiten aus den Rechtsgebieten, die nicht dem Verkehrsrecht zuzuordnen sind, beispielsweise dem Umweltrecht, Gewerberecht, dem Melderecht oder auch dem Waffenrecht verfolgt und ahndet.

Allgemeine bzw. Zentrale  Bußgeldstelle/Was sind Ordnungwidrigkeiten?
Ordnungswidrigkeiten sind rechtswidrige und vorwerfbare Handlungen, mit denen gegen Rechtsnormen verstoßen wird. Genau wie im Strafrecht ist es Ziel des Ordnungswidrigkeitenrechts Rechtsverstöße zu ahnden. Ordnungswidrigkeiten können, abhängig vom Einzelfall und den gesetzlichen Regelungen, gegen die verstoßen wurde, mit einer Geldbuße und ggf. auch Nebenfolgen wie der Einziehung von Waffen oder anderen Tatmitteln geahndet werden. Dies stellt keine Strafe im juristischen Sinne dar, sondern eine nachhaltige Ermahnung zur künftigen Beachtung der gesetzlichen Regelungen. Daher wird im Ordnungswidrigkeitenrecht auch der Begriff des bzw. der „Betroffenen“ verwendet.
Den Verfahrensablauf regelt das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit den Bestimmungen der Strafprozessordnung (StPO). Das Ordnungswidrigkeitenrecht wird in weiten Teilen von den Grundsätzen und Verfahrensregeln des Strafrechts geprägt und weicht insoweit vom allgemeinen Verwaltungsrecht ab. Zahlreiche Gesetze, Rechtsverordnungen sowie kommunale Satzungen und Verordnungen enthalten Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände.

  • Um einen Termin bei der zentralen Bußgeldstelle wegen eines Einspruchs/Widerspruchs zur Niederschrift, Abgabe des Führerscheins (Fahrverbot) oder Akteneinsicht zu vereinbaren, klicken Sie bitte hier.

Bußgeldstelle Verkehr/Was sind Ordnungwidrigkeiten?
Die Bußgeldstelle Verkehr verfolgt und ahndet Ordnungswidrigkeiten aus dem ruhenden und fließenden Verkehr in Zusammenarbeit mit dem Ordnungs- und Verkehrsdienst sowie der Polizei und weiteren Behörden.

    Bußgeld bezahlen

    Ordnungsangelegenheiten – Ordnungsamt

    Der Abteilung Ordnungsangelegenheiten (kurz: das Ordnungsamt) am Großflecken 63 (Altes Rathaus) gehören drei Arbeitsgruppen an:

    Wenn Sie einen Termin im Rahmen von Ordnungsangelegenheiten – z.B. Wahlen, Waffenrecht, Hunderecht, Versammlungsrecht, Ordnungswidrigkeiten (nicht Verkehr!) oder allgemeines Ordnungsrecht (z.B. Anzeige Rattenbefall oder Müllablagerungen auf privatem Grundstück) vereinbaren möchten, klicken Sie bitte hier!

    Kommunaler Ordnungs- und Verkehrsdienst (KOD)

    Der KOD hat sein Büro im Haus Großflecken 68 in der 1. Etage.

    Im Vordergrund der Arbeit der KOD-Bediensteten steht es, Sicherheit, Sauberkeit, Bürgerservice und Ordnung in der lebens- und liebenswerten Stadt Neumünster zu gewährleisten.
    Dabei stehen das Wohlbefinden und das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger/-innen und Gäste im Fokus.
    In enger Zusammenarbeit mit der Polizei und anderen Behörden gehen die kompetent ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Streife durch das Stadtgebiet sowie die Stadtteile. Die Streifen werden vordergründig zu Fuß durchgeführt, damit die durch Dienstkleidung gut erkennbaren Bediensteten jederzeit angesprochen werden können.

    Ausländerbehörde

    Die Abteilung Ausländerangelegenheiten im Fachdienst Bürgerservice, öffentliche Sicherheit und Ordnung finden Sie am Großflecken 59 (Neues Rathaus). Die Mitarbeiter/-innen kümmern sich unter anderem um Einreise, Aufenthaltstitel, Einbürgerung, Duldung, Erwerbstätigkeit und Verpflichtungserklärung.