Kommunaler Ordnungsdienst (KOD)
Großflecken 68 • 24534 Neumünster
1. Etage
Zimmer 502 a
Telefon 04321 942 2485
E-Mail
Der Kommunale Ordnungsdienst – kurz: KOD – der Stadt Neumünster ist Ihr kompetenter Partner, wenn es um Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung geht. Unsere gut ausgebildeten Mitarbeiter/-innen sind im gesamten Stadtgebiet für Sie unterwegs, um das Wohlbefinden und das subjektive Sicherheitsgefühl aller Bürger/-innen und Gäste zu stärken.
Wir sind für Sie da – sichtbar und ansprechbar!
Unsere Streifen sind vorwiegend zu Fuß unterwegs oder mit ihren E-Bikes – gut erkennbar an ihrer Dienstkleidung.
Die Stadtteile erreichen wir mit unserem erkennbaren Dienstfahrzeug.
- Abfallrecht
Feststellungen und Ahndungen bei illegalen Müllablagerungen, wildem Sperrmüll, Sonderabfall oder unerlaubter Entsorgung von Kleinabfällen. Kontrolle von Wertstoffsammelplätzen und anderen als Abfallsammelstellen bekannten Plätzen
- Gewerbe-/Gaststättenrecht
Überwachung des Reisegewerbes, der Sommergärten, der Warenauslagen und Stellschilder im Einzelhandel, der gaststättenrechtlichen Konzessionen und Erlaubnisse, abgestellte Werbeanhänger, Taxikontrollen
- Gefahrenabwehr
Einschreiten gegen aggressives Betteln, Urinieren in der Öffentlichkeit, Störungen der öffentlichen Ordnung, Schutz privater Rechte, Hilfeleistungen, Erstversorgung von hilflosen Personen
- Hunde VO/Gefahrhundegesetz
Leinenpflicht in Grünanlagen, Hundekot, Anmeldeplicht, Maulkorb- und Leinenpflicht
- Städtische Satzungen/Verordnungen
Einschreiten bei widerrechtlichem Grillen, Zelten, Parken oder Beschädigungen in öffentlichen Grünanlagen oder auf Spielplätzen, Umsetzen der Marktordnung
- Straßenverkehr
Überwachung des fließenden Verkehrs z. B. bei Verstößen gegen Durchfahrtsbeschränkungen, Einschreiten in „verkehrsberuhigten Bereichen“ und Fußgängerzonen, Anhalten von Fahrradfahrern und Kraftfahrzeugen bei Geschwindigkeitsverstößen, Befahren, Rotlichtverstößen etc., Geschwindigkeitsmessungen mittels Geschwindigkeitsmessanlage, Abschleppen bei Verkehrsbehinderungen (Feuerwehrzufahrt, Schwerbehindertenparkplatz); Überwachung des ruhenden Verkehrs z. B. Parken in Halt- und Parkverboten, Bushaltestellen, Taxi-Plätzen, Geh- und Radwegen, Feuerwehrzufahrten.
- Straßen- und Wegegesetz
Kontrolle der Reinigungs- und Schneeräumpflicht von Anwohnern, Gewerbetreibenden, Grundstückseignern, Einschreiten bei wilden Plakatierungen und abgestellten Anhängern sowie nicht zugelassenen Fahrzeugen oder Autowracks im öffentlichen Verkehrsraum
Bitte melden Sie dem KOD Störungen in Ihrer Umgebung unter Verwendung des Meldevordrucks (Anzeige einer Ordnungswidrigkeit; PDF-Datei) an die E-Mail-Adresse kod@neumuenster.de.
Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des „Ordnungsdienstes“ des Ordnungsamtes der Stadt Neumünster übernehmen
- die hoheitlichen Vollzugsaufgaben des Gefahrenabwehrrechts
- die Überwachung der einschlägigen städtischen Satzungen und Verordnungen
- die Durchführung von Präsenzstreifen im Stadtgebiet und den Stadtteilen
- die Überwachung des fließenden Verkehrs
- die Überwachung des ruhenden Verkehrs
- die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Der KOD ist der kompetente Partner und das Vollzugsorgan der im Ordnungsamt angesiedelten Abteilungen, die mit gefahrenabwehr-rechtlichen Aufgaben betraut sind.
Die vielfältigen Aufgabenbereiche erfordern einen sich auf der jeweiligen Höhe der Zeit befindlichen Wissensstand sowie schnelles und effizientes Eingreifen.
Die damit einhergehende sichtbare Präsenz und letztlich auch die Effizienz der Aufgabenwahrnehmung durch die Mitarbeiter tragen zu einem merklichen Anstieg des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger bei.
Um eine fundierte Einsatz- und Rechtssicherheit für das vielfältige Aufgabengebiet und die täglich unterschiedlichsten Situationen, mit einem hohen Wissensstand bewältigen zu können, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer qualifizierten Ausbildung unterzogen. Sie alle sind „Hilfsbeamte der Polizei“ gem. § 10 Polizeiorganisationsgesetz und wurden darüber hinaus zu „Vollzugsbeamten“ gem. § 252 LVwG bestellt.
Die Ausbildung erfolgt u.a. durch
- die Verwaltungsschule Schleswig-Holstein
- die Landespolizei Schleswig-Holstein
- den „Kommunalen Ordnungsdienst" der Hansestadt Lübeck
- die Teamleitung des Ordnungs- und Verkehrsdienstes der Stadt Neumünster
- Dozenten des Instituts für professionelles Deeskalationsmanagement ProDeMa
- die Volkshochschule Neumünster
Inhalte der Lehrgänge und Seminare sind u.a.
- allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht
- Organisationsstrukturen und allgemeine Regelungen
- Anwendung unmittelbaren Zwangs mit einfacher körperlicher Gewalt und Hilfsmitteln
- Deeskalationsstrategien
- interkulturelle Kompetenz
- EDV-Lehrgänge
- Erste Hilfe
- Englisch
- Abschleppunterweisung
- Anhalten von Fahrzeugen
Erforderliche weiterführende Schulungen in Rechtsgrundlagen erfolgen in den Gebieten:
Fischereirecht, Melderecht, Abfallrecht, Versammlungsrecht, Sonn- und Feiertagsrecht, Gewerberecht, Ladenschlussrecht, Jugendschutzrecht, Gefahrenabwehr und Satzungsrecht, Sondernutzungsrecht, Aufenthaltsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Straßenverkehrsrecht, Straßenverkehrszulassungsrecht, Straßen- und Wegerecht, Fahrerlaubnisrecht, Personenbeförderungsrecht, Natur-/Landschaftsschutz, Wasserrecht, Abfallrecht, Sonder- und Wegerecht
Der KOD in der Presse
- "Wir sind Ansprechpartner für die Bürger" (Holsteinischer Courier, 20.04.2023)
- "Der Ordnungsdienst sattelt um" (Holsteinischer Courier, 27.03.2024)
- Der NDR übertrug im Schleswig-Holstein-Magazin am 24. Februar 2024 einen Fernsehbeitrag:
"Kommunaler Ordnungsdienst in Neumünster"