Kfz-Zulassung der Stadt Neumünster
Aktuelles zum Thema i-Kfz (Onlinezulassung, -ummeldung, -abmeldung, -Halterauskunft)
Neben der Onlineabmeldung und Halterauskunft können Sie ab sofort - unkompliziert und ohne Vorsprache auf der hiesigen Dienststelle - ihr Fahrzeug zu jeder Zeit von Zuhause oder Unterwegs zulassen oder ummelden:
Zulassung und Ummeldung:
Zulassung oder Ummeldung eines Fahrzeugs
Weitere Informationen finden Sie im Bereich "Auto anmelden"
Abmeldung:
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
Weitere Informationen finden Sie im Bereich "Auto abmelden"
Halterauskunft:
Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Startseite des Online-Dienstes.
Fragen zur allgemeinen Bedienung des Online-Portals können von der hiesigen KFZ-Zulassungsstelle nicht beantwortet werden. Beachten Sie bitte die Hinweise und Erklärungen, die im Portal gegeben werden.
Sollten Sie bei der Antragsstellung über das Portal an die hiesige KFZ-Zulassungsstelle verwiesen werden, stellen Sie Ihren Antrag bitte nach Terminvereinbarung vor Ort. Für Rückfragen und Fehlermeldungen wenden Sie sich bitte an zulassungsstelle@neumuenster.de.
Neuigkeiten zum Thema "Vorführpflicht bei Ausfuhrkennzeichen"
Seit Ausbruch von COVID-19 wurde auf die Vorführung von Fahrzeugen verzichtet, die ein Ausfuhrkennzeichen erhalten sollen. Die Vorführung ist ab dem 01.04.2025 wieder Pflicht. Ab diesem Zeitpunkt sind Fahrzeuge, die ein Ausfuhrkennzeichen erhalten sollen, zur Identifikation vorzuführen. Bitte buchen Sie hierzu einen Termin Online-Termin-Vergabe unter dem Anliegen "Export-Fahrzeuge". Sollte kurzfristig kein Termin mehr buchbar sein, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an das Team der Zulassungsstelle (Kontaktdaten: siehe unten).
Hinweis zum Thema "Bestandschutz für kurze Erkennungsnummer"
Für kurze Erkennungsnummern (ein Buchstabe, eine Zahl, z.B.: NMS- A 1) besteht nur dann ein Bestandsschutz wenn dasselbe Fahrzeug nach Abmeldung wieder zugelassen werden soll. Eine Wiederverwendung für andere Fahrzeuge ist auch bei demselben Halter nicht möglich, da diese Kennzeichenkombinationen für Fahrzeuge genutzt werden, die bauartbedingt ein verkürztes Kennzeichenschild benötigen.
Neuigkeiten zum Thema "Parkerleichterung für Schwerbehinderte"
Parkausweise sind ab dem 01.03.2025 ausschließlich im Bürgerbüro zu beantragen. Dies umfasst sowohl die "Blauen"-Parkausweise, als auch die "Gelben"- und "Orangen"-Parkausweise:
Ausschließlich mit Terminvereinbarung!
Bürgerbüro am Kuhberg 18
Telefon: 04321 942 2600
E-Mail: buergerbuero@neumuenster.de
Online-Termin-Vergabe
Hinweis!
- Dienstleistungen rund um den Führerschein und Fahrtenschreiberkarten nehmen die Mitarbeiter/-innen der FÜHRERSCHEINSTELLE wahr!
Kontaktdaten
Plöner Straße 27 24534 Neumünster (Lage) | Telefon 04321 942 2460 (Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr) |
E-Mail: zulassungsstelle@neumuenster.de | Telefax 04321 942 2345 |
Öffnungszeiten | |
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Montag bis Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag | auch 14:30 bis 17:30 Uhr |
Angelegenheiten des Kfz-Zulassungsrechts
- Datenschutzhinweise nach Art. 12 ff. der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Erhebung, Speicherung und Weitergabe von personenbezogenen Daten in Zusammenhang mit zulassungsrechtlichen Angelegenheiten.