Kfz-Zulassung der Stadt Neumünster
Aktuelles zum Thema i-Kfz (Onlinezulassung, -ummeldung, -abmeldung, -Halterauskunft)
Digitaler Fahrzeugschein
Seit dem 03.03.2026 ist es möglich einen QR-Code für die digitale Version Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I zu beantragen. Nur Sie - als Halter - können diesen Wunsch im Rahmen einer jeden Zulassung angeben. Sofern Sie ausschließlich die Ausstellung des QR-Codes beantragen (ohne ein Fahrzeug zuzulassen), bringen sie hierfür bitte Ihren Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument mit. Wir bitten um Beachtung, dass gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) eine Gebühr in Höhe von 5,10 € zu entrichten ist, wenn ausschließlich der QR-Code beantragt wird. Die Beantragung im Rahmen eines Zulassungsvorgangs ist kostenlos. Weitere Informationen finden Sie auf dem Internetauftritt des Kraftfahrt-Bundesamtes:
Kraftfahrt-Bundesamt - Digitaler Fahrzeugschein
Neben der Online-Abmeldung und Halterauskunft können Sie – unkompliziert und ohne Vorsprache auf der hiesigen Dienststelle – ihr Fahrzeug zu jeder Zeit von Zuhause oder unterwegs zulassen oder ummelden:
- Zulassung und Ummeldung:
Zulassung oder Ummeldung eines Fahrzeugs
Weitere Informationen finden Sie im Bereich "Auto anmelden".
- Abmeldung:
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
Weitere Informationen finden Sie im Bereich "Auto abmelden".
- Halterauskunft beantragen:
Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Startseite des Online-Dienstes.
Fragen zur allgemeinen Bedienung des Online-Portals können von der hiesigen Kfz-Zulassungsstelle nicht beantwortet werden. Beachten Sie bitte die Hinweise und Erklärungen, die im Portal gegeben werden.
Sollten Sie bei der Antragstellung über das Portal an die hiesige Kfz-Zulassungsstelle verwiesen werden, stellen Sie Ihren Antrag bitte nach Terminvereinbarung vor Ort. Für Rückfragen und Fehlermeldungen wenden Sie sich bitte an zulassungsstelle@neumuenster.de.
Neuigkeiten zum Thema "Vorführpflicht bei Ausfuhrkennzeichen"
Seit Ausbruch von COVID-19 wurde auf die Vorführung von Fahrzeugen verzichtet, die ein Ausfuhrkennzeichen erhalten sollen. Die Vorführung ist seit 01.04.2025 wieder Pflicht. Seitdem sind Fahrzeuge, die ein Ausfuhrkennzeichen erhalten sollen, zur Identifikation vorzuführen, wenn sie eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Fahrzeuge, für die noch keine deutschen Fahrzeugdokumente existieren
- Geltungszeitraum eines bestehenden Ausfuhrkennezichens soll verlängert oder es soll erneut für das gleiche Fahrzeug ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt werden
- Bei begründetem Verdacht auf Unstimmigkeiten (z. B. gestohlene Fahrzeuge, Manipulationen,...) kann eine Vorführung weiterhin angeordnet werden
Bitte buchen Sie hierzu einen Termin über die Online-Termin-Vergabe unter dem Anliegen "Export-Fahrzeuge". Sollte kurzfristig kein Termin mehr buchbar sein, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an das Team der Zulassungsstelle (Kontaktdaten: siehe unten).
Neuigkeiten zum Thema "Parkerleichterung für Schwerbehinderte"
Parkausweise sind seit 01.03.2025 ausschließlich im Bürgerbüro zu beantragen. Dies umfasst sowohl die "Blauen"-Parkausweise als auch die "Gelben" und "Orangen" Parkausweise:
Ausschließlich mit Terminvereinbarung!
Bürgerbüro am Kuhberg 18
Telefon: 04321 942 2600
E-Mail:
Online-Termin-Vergabe
Hinweis!
- Dienstleistungen rund um den Führerschein und Fahrtenschreiberkarten nehmen die Mitarbeiter/-innen der FÜHRERSCHEINSTELLE wahr!
Kontaktdaten
| Plöner Straße 27 24534 Neumünster (Lage) | Telefon 04321 942 2460 (Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr) |
| E-Mail: zulassungsstelle@neumuenster.de | Telefax 04321 942 2345 |
| Öffnungszeiten | |
|---|---|
| Montag bis Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | auch 14:30 bis 17:30 Uhr |
Angelegenheiten des Kfz-Zulassungsrechts
- Datenschutzhinweise nach Art. 12 ff. der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Erhebung, Speicherung und Weitergabe von personenbezogenen Daten in Zusammenhang mit zulassungsrechtlichen Angelegenheiten.





