Klimaneutrale Gesamtstadt

Auf gesamtstädtischer Ebene zeigen die Ergebnisse der Potenzialanalyse, dass eine Klimaneutralität bis 2035 auch mit Kompensationsmaßnahmen nur sehr schwer und eher theoretisch als praktisch zu erreichen möglich ist. Bis 2040 ist dieses Ziel deutlich wahrscheinlicher erreichbar. Vor diesem Hintergrund hat die Ratsversammlung in der Drucksache 0177/2023/DS am 19. Dezember 2023 beschlossen, dass die Klimaneutralität in der Gesamtstadt 2040 erreicht werden soll. Des Weiteren legt der Klimaplan Teilziele fest, die in Abbildung 1 zusammengefasst sind.

Um diese Ziele zu erreichen, sind Maßnahmen in mehreren Handlungsfeldern vorgesehen, die im Folgenden vorgestellt werden.

Maßnahmen (Umsetzung: Stand 2025)

Handlungsfeld 1: Übergeordnete Themen

Status: Daueraufgabe (begonnen)

Beschreibung: Mit dem Ziel, die Sanierungsquote im Stadtgebiet zu erhöhen, soll die Stadtverwaltung durch Dritte gezielte Beratungsangebote und Veranstaltungen anbieten. Gebäudeeigentümer:innen sollen durch regelmäßige Beratungen zur energetischen Gebäudesanierung gezielt über Einsparmöglichkeiten informiert werden. Auch die bundes- und landesweiten Fördertöpfe sollen gezielt beworben werden. Da es wichtig ist, die Eigentümer:innen sowie die Bewohner:innen direkt vor Ort abzuholen, sollten gezielte Beratungen dabei vorrangig an den Gebäuden mit dem größten Potenzial erfolgen. Auch eine Mustersanierung eines Einfamilienhauses oder Mehrfamilienhauses kann erfolgen. Darüber hinaus sollte ein Erstellen von Sanierungsfahrplänen für Eigentümer:innen durch Dritte angeboten werden.

Um zusätzlich Hemmnisse und Informationsdefizite bei privaten Gebäudeeigentümer:innen und Wohnungsbaugesellschaften im Bereich der energetischen Sanierung abzubauen, sollen innovative und ansprechende Aktionen zum Themenfeld energetische Gebäudesanierung entwickelt und umgesetzt werden. Hierbei kann es auch um die Verbreitung von geringinvestiven Sanierungsmaßnahmen gehen, die möglichst große Einspareffekte erzielen.

Laufende Projekte:

Abgeschlossene Projekte:

Status: noch nicht begonnen

Beschreibung: Die Online Klima-Informationskarte soll einen Beitrag zum Monitoring der Maßnahmenumsetzung leisten. Zusätzlich soll sie auch zur allgemeinen Information für Privatpersonen, Politik und Presse dienen. Bürger:innen können damit die Bemühungen der Kommunen in Sachen Klimaschutz besser nachvollziehen.

Die Erstellung der Online Klima-Informationskarte kann ggf. mittels externer Unterstützung stattfinden. Das Zusammentragen und Aktualisieren der Karteninhalte soll über ein standardisiertes Verfahren (Projektsteckbriefe) erfolgen.

Status: noch nicht begonnen

Beschreibung: Im Rahmen der Maßnahme soll, unterstützt durch die Stadt Neumünster, ein Klimafonds für alle Bürgerinnen und Bürger, Gemeinschaften, Vereine etc. eingerichtet werden, aus dem die Umsetzung derer Klimaprojekte bezuschusst werden kann. Geldgeber:innen sollten Stiftungen, Unternehmen, etc. sein, die den Fonds durch Spenden unterstützen. Zu fördern sind prioritär Maßnahmen, die ein hohes THG-Reduktionspotenzial aufweisen oder Best-Practice-Charakter besitzen und so Synergieeffekte auslösen können. Beispielsweise sind hier Projekte der Wiederaufforstung oder Erstaufforstung sowie der Wiedervernässung zu nennen. Somit werden gesellschaftliche Teilhabe und der Gemeinschaftsgedanke im Klimaschutz vor Ort unterstützt und Projekte, die ggf. sonst nicht umsetzbar wären, realisiert.

Status: noch nicht begonnen

Beschreibung: Ein Klimabürgerrat für Neumünster kann über einen befristeten Zeitraum von z.B. zwei Jahren bei vorher festgelegter Anzahl und Turnus der Sitzungen einberufen werden, sich mit konkreten Fragestellungen zu aktuellen Klimaschutzvorhaben der Stadt befassen und Empfehlungen aussprechen. 

Nach dem Zufallsprinzip wird eine Anzahl von z.B. 30 Personen aus dem Einwohnermelderegister gezogen, welche gemäß zuvor festgelegter Kriterien (z.B. Alter, Geschlecht, Bildungshintergrund, Stadtteil) einen Querschnitt der Neumünsteraner Bevölkerung abbilden. Eine Repräsentativität im statistischen Sinne ist methodisch nicht gegeben.

Der Zweck des Klimabürgerrats besteht darin, eine breite Palette von Empfehlungen, Meinungen, Ideen und Perspektiven in Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Der Rat wird regelmäßig zusammenkommen, um wichtige klimabezogene Themen zu diskutieren, Lösungsvorschläge zu erarbeiten und Empfehlungen dazu auszusprechen. Dies ermöglicht eine partizipative Mitgestaltung der Klimapolitik und fördert das Engagement der Bürger:innen für den Klimaschutz und die Motivation für eigene Klimaschutzmaßnahmen. Eine professionelle fachliche Begleitung und Moderation des Klimabürgerrats hat sich im Modellvorhaben als zielführend und sinnvoll erwiesen. Die Ergebnisse und Empfehlungen des Klimabürgerrats sollen in geeigneter Weise in die politischen Entscheidungsprozesse einfließen. Politisches Entscheidungsgremium ist die Ratsversammlung.

Vergangene Projekte:

Status: begonnen

Beschreibung: Klimaschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Viele Akteur/-innen setzen deshalb bereits Maßnahmen zur Reduktion ihres Endenergieverbrauchs und ihrer THG-Emissionen um. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll und förderlich, in den Austausch mit anderen regionalen Akteur/-innen und Institutionen zu gehen.

Die Aufgabe liegt weniger in der Gründung neuer Netzwerke, sondern vielmehr in der Koordinierung, bzw. Unterstützung der bestehenden. Zudem fehlt ein Überblick über die Netzwerkaktivitäten hinsichtlich der Maßnahmenumsetzung. Als zentrale Anlaufstelle eignet sich die Stadtverwaltung Neumünster für diese Aufgabe. Hierfür soll auf der städtischen Internetseite eine neue Sektion eingerichtet werden.

Laufende Projekte:

Status: begonnen

Beschreibung: Um die definierten Maßnahmen in den Handlungsfeldern des Klimaplan Neumünster anzugehen, ist es unabdingbar, dass ausreichend Personal in diesen Sektoren regional zur Verfügung steht. Auch muss dem aktuell vorherrschenden Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Schon jetzt sind viele Ausbildungsstellen unbesetzt und Fachpersonal ist für Handwerksbetriebe schwer zu bekommen. Aus diesem Grund soll eine Kampagne gestartet werden, um die regionale Ausbildung im Handwerk zu verstärken. Dazu soll zunächst eine Strategie mit den relevanten Akteur/-innen, wie bspw. der Kreishandwerkerschaft, den Berufsschulen und Betrieben mit Fachkräftemangel und dem Netzwerk Klimaberufe, ausgearbeitet werden, um anschließend die Zielgruppe adäquat ansprechen zu können.

Ziel ist es eine Offensive zu starten, um das Handwerk nachhaltig in das Thema Klimaschutz zu integrieren und langfristig Fachkräfte zu sichern. Dies beinhaltet eine Kooperation mit ansässigen Handwerksbetrieben zur Schaffung neuer Arbeitsplätze im Bauhandwerk. Hierbei arbeiten die ortsansässigen Handwerksbetriebe aus verschiedenen Bereichen zusammen, um ein entsprechendes Angebot an neuen Ausbildungsplätzen gemeinsam zu bewerben. Damit kann gewährleistet werden, dass auch zukünftig Personal vorhanden ist, welches Maßnahmen im Bereich Klimaschutz bewältigen kann. Dafür müssen aber auch grundsätzliche Vorbehalte und Vorurteile gegenüber Ausbildungen abgebaut werden. Flankierende Informationskampagnen sind deshalb erforderlich. Es ist auch durchaus denkbar, dass duale Ausbildungswege geschaffen und spezifisch erweitert werden.

Laufende Projekte:

Status: begonnen

Beschreibung: Die breite und sich stetig verändernde Palette an verfügbaren Fördermöglichkeiten u.a. zur Erhöhung der Energieeffizienz bzw. Energieeinsparung sind den Unternehmen oftmals nicht bekannt. Zudem werden Fördermöglichkeiten oftmals nicht effizient und vollständig abgerufen, da die Unternehmerschaft unzureichend informiert ist. Die erfolgreiche Akquise von Fördermitteln sollte idealerweise einzelfallbezogen erfolgen, um hier die individuellen Anforderungen mit dem Angebot der Förderlandschaft abzugleichen.

Die geplante Maßnahme hat das Ziel, eine Übersicht bereitzustellen, welche Institutionen und Ansprechpartner/-innen im Bereich Förderung und Förderberatung für welche Themenbereiche zur Verfügung stehen. Das entsprechende Angebot soll auf der städtischen Internetseite zur Verfügung gestellt und beworben werden.

Laufende Projekte:

  • Bereitstellung von regelmäßig aktualisierten Förderinformationen für Unternehmen zu Klima- und Energiethemen auf der Website der Stadt Neumünster
  • Information über Fördermöglichkeiten und Unterstützungsangebote für Unternehmen durch die Wirtschaftsagentur Neumünster

Status: Daueraufgabe (begonnen)

Beschreibung: Neben der Umsetzung der Maßnahmen des Klimaplans Neumünster ist zur Kommunikation und Transparenz wichtig, diese von Beginn an öffentlichkeitswirksam zu begleiten. Dies soll vor allem über die Homepage der Stadt geschehen, aber natürlich auch über die zu erstellende Online-Klima-Informationskarte. Des Weiteren können regelmäßig Informationsveranstaltungen stattfinden. Bei ihnen wird über den aktuellen Stand der Maßnahmen berichtet und die Bürger:innen können aufkommende Fragen stellen und diskutieren. Zu diesen Veranstaltungen sollten auch die jeweiligen Akteur:innen und Expert:innen eingeladen werden, die an der Umsetzung der entsprechenden Maßnahme(n) beteiligt sind.

Laufende Projekte:

Abgeschlossene & vergangene Projekte:

Handlungsfeld 3: Nachhaltige Stadtentwicklung

Status: noch nicht begonnen

Beschreibung: Um die Senkung des Energieverbrauchs und somit auch die Reduzierung des THG-Ausstoßes im Stadtgebiet zu begünstigen, sind Maßnahmen für eine klimagerechte Stadtplanung und -entwicklung und für entsprechende kommunale Projekte notwendig. Bei der Erschließung von Neubaugebieten oder Umbaumaßnahmen im Bestand sollen verstärkt Klimaschutz- und Klimaanpassungsaspekte in B-Plänen miteinbezogen werden. Hierfür soll eine Checkliste für die Kriterien erstellt werden, welche im Rahmen einer Leitbildentwicklung für eine klimagerechte Stadtentwicklung verankert und zusammen mit Zielsetzungen beschlossen werden. 

Status: begonnen

Beschreibung: Um speziell nachhaltige Unternehmen anzusprechen, sollten bei Grundstücksvergaben klimaschutzrelevante Kriterien miteinbezogen werden, sodass Standards für nachhaltiges Bauen und zur Vermeidung grauer Energie eingehalten werden.

Stand der Umsetzung: Die Wirtschaftsagentur entwickelt ihre Ansiedlungs- und Flächenpolitik, 
d. h. auf der Ebene der Strukturen (Polity), Prozesse (Politics) und Inhalte (Policy), zunehmend entlang 
nachhaltiger, hier verstanden als THG-neutraler, Kriterien weiter. Unternehmensansiedlungen werden nicht nur nach Flächenbedarf und wirtschaftlichen Kennzahlen bewertet, sondern auch nach ihren Auswirkungen auf Energieversorgung, Infrastruktur, Mobilität, Nachhaltigkeit und regionale Wertschöpfung.

Hierzu setzt die Wirtschaftsagentur bei Unternehmensanfragen einen strukturierten 
Fragen- und Bewertungskatalog ein. Dabei werden insbesondere berücksichtigt:

  •  Energie- und Infrastrukturbedarfe inklusive industrieller Symbiose,
  • Flächenrecycling und Nachverdichtung,
  • flächensparende Bauweisen,
  • Mobilitätsbedarfe,
  • Nachhaltigkeitsaspekte der Unternehmen,
  • Auswirkungen auf Verkehr und kommunale Infrastruktur,
  • Arbeitsplatz- und Wertschöpfungseffekte,
  • sowie Beiträge zu Innovation und Fachkräftesicherung. 

Ziel ist, frühzeitig eine qualitativ hochwertige und zukunftsfähige Entwicklung von Unternehmensstandorten zu unterstützen und Flächen möglichst ressourcenschonend und langfristig zu nutzen.Die Wirtschaftsagentur ist dabei nicht für die Entwicklung der städtischen Gewerbe- und Industrieflächen verantwortlich. Diese Aufgabe liegt bei der Stadt Neumünster als Flächeneigentümerin. Die Wirtschaftsagentur unterstützt diesen Prozess jedoch aktiv als Schnittstelle zwischen Unternehmensinteressen und Stadt und begleitet entsprechende Abstimmungen. Bei der Vergabe der städtischen Grundstücke werden die genannten Kriterien in die Entscheidung einbezogen.

Status: begonnen

Beschreibung: Die Begrünung von Dächern, Fassaden und Stellplätzen sowie eine ökologische Vorgartengestaltung werden in der bestehenden Leitlinie bereits adressiert. Bei neuen Baugebieten soll auf die Freihaltung von Biotopverbundachsen, ausreichend öffentliche Grünflächen bzw. Begrünung sowie auf den Erhalt von Bodenfunktionen (z.B. Versickerung) geachtet werden. Ebenso findet die Minimierung des Gebäudeenergiebedarfs Beachtung wie auch die Entwicklung eines Energiekonzeptes bzw. einer energetischen Stellungnahme für Neubaugebiete. Allerdings bleibt die Leitlinie aktuell z.T. hinter den aktuellen gesetzlichen Mindestanforderungen (u.a. bzgl. PV, Anteil erneuerbarer Energien und Energieeffizienzstandards von Gebäuden) zurück und soll folglich weiterentwickelt werden. Zudem sollten wichtige Zukunftsthemen wie z.B. die Minimierung der Flächeninanspruchnahme zusätzlich aufgenommen werden.

Stand der Umsetzung: Eine Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Leitlinie mit allen relevanten Fachdiensten, koordiniert durch die Stabsstelle für Klima und Umweltqualität, wurde eingerichtet. Die Vorstellung einer überarbeiteten Leitlinie (Entwurfsfassung) als Mitteilungsvorlage ist für die Sitzung des AfBSU am 17.09.2026 vorgesehen. Eine Beschlussvorlage soll der Ratsversammlung am 01.12.2026 vorgelegt werden.

Status: begonnen

Beschreibung: Im Zuge eines nachhaltigen Flächenmanagements sollen Vorgehensweisen für die nachhaltige Entwicklung von Flächen entwickelt werden. Die Neuinanspruchnahme von Flächen soll möglichst geringgehalten und Innenentwicklung vor Außenentwicklung (Verhältnis 3:1) umgesetzt werden. Ungenutzte Flächen, Brachen und Baulücken sollen systematisch erfasst und ihre Nutzungsmöglichkeiten bewertet, dokumentiert und in einer Übersicht regelmäßig fortgeschrieben werden. Zu den wichtigen Umsetzungsmaßnahmen gehören u.a. Flächenkonversion, Aktivierung von Baulücken, Aktivierung von Flächen in bestehenden Gewerbegebieten und Nachverdichtung. 

Stand der Umsetzung: Das nachhaltige Flächenmanagement wird momentan noch bis Ende des Jahres 2026 vom Land gefördert. In diesem Rahmen wurden die Wohnbaupotenziale der Stadt systematisch digital erfasst und zusammengetragen. Die Daten wurden für weiterführende Planungen genutzt. Bei Veränderungen der Potenziale werden diese fortlaufend aktualisiert und das System gepflegt. Die Aktivierung der Wohnbaupotenziale hängt dann im weiteren Schritt von vielfältigen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Eigentumssituation, dem Planrecht, den entstehenden Kosten, usw.. Auch Gewerbeflächen wurden in einer modellhaften Betrachtung eines Teilgebietes auf ihre Nachverdichtungspotenziale hin untersucht. So ist es gelungen, das Industrie- und Gewerbegebiet Süd der Stadt Neumünster als Modelprojekt in dem Gewerbeflächenentwicklungskonzept 2.0 des Planungsdialoges (Planungsraum 2 SH) einzubringen.

Handlungsfeld 4: Bauen & Sanieren

Status: noch nicht begonnen

Beschreibung: Im Rahmen der niedriginvestiven Sanierungsoffensive sollen mehrere Handlungsansätze verfolgt werden. So bieten niedriginvestive Dämmverfahren eine gute Chance, um sehr effizient Einsparpotenziale zu heben. Aus diesem Grund sollen diese Dämmverfahren in der Sanierungsoffensive zu Beginn eine besondere Rolle spielen.

Für Eigentümer/-innen sollen Vor-Ort Beratungen durchgeführt werden (z.B. Fortführung der Energiekarawane, die 2023 in der Finnenhaussiedlung stattgefunden hat). Hierbei liegt der Fokus auf Gebäuden, welche vor der ersten Wärmeschutzverordnung (1977) erbaut wurden und viel Einsparpotenzial bieten, da sie sehr wahrscheinlich über zweischaliges Mauerwerk und eine ungedämmte obere Geschossdecke verfügen. Als Ergebnis soll den Hausbesitzer/-innen eine Kurzanalyse mit Verweis auf weitere Sanierungs- und Fördermöglichkeiten zugesendet. Durch den durch diese Schritte hergestellten Kontakt zu Energieberatenden wird die Hemmschwelle zur Umsetzung von Maßnahmen und Inanspruchnahme von Fördermitteln deutlich herabgesetzt.

Zusätzlich soll auf der Internetseite der Stadt Neumünster eine neue Sektion erstellt werden, welche weitere Informationen zur Aktion bereithält und Anleitungen bereitstellt, wie einfache Effizienzmaßnahmen in Eigenregie umgesetzt werden können. Hierdurch sollen leicht zu erschließende Potenziale gehoben werden.

Ergänzend sollen Marketing-Maßnahmen genutzt werden, um für die Sanierungsoffensive zu werben. Aktionen wie Zeitungsartikel, Tage der offenen Baustelle, Beilagen in den Jahresabrechnungen der Stadtwerke usw. machen auf die Aktionen aufmerksam.

Im Anschluss der Aktionen können idealerweise Objekte, bei denen entsprechende Sanierungen durchgeführt wurden, als Best-Practice-Beispiele verwendet werden, um weitere Akteur/-innen für die Umsetzung solcher Maßnahmen zu gewinnen.

Status: noch nicht begonnen

Beschreibung: Um zielgerichtet die energetische Ertüchtigung des Gebäudebestandes anzugehen, ist es notwendig aufzuarbeiten, welche Teilräume im Stadtgebiet welche relativen Wärmebedarfe haben, wie es in der kommunalen Wärmeplanung (Maßnahme 5.4) vorgesehen ist. Dies ermöglicht eine Sanierungsoffensive (Maßnahme 4.1) gezielt dort zu starten, wo die größten Einsparpotenziale sind. Definierte Quartiere werden genauer hinsichtlich der Energieversorgung und -nutzung untersucht. Hier kann auch das Instrument der geförderten energetischen Quartierskonzepte (KfW-Maßnahme 432) eingesetzt werden.

Vergangene Projekte:

Status: begonnen

Beschreibung: Durch die Aktivierung, Nachverdichtung und Qualifizierung von Flächen in bestehenden Gewerbegebieten wird die Inanspruchnahme von Neuflächen vermieden. Damit stellt diese Maßnahme einen Beitrag zum nachhaltigen Flächenmanagement (Maßnahme 3.4) dar. Die vorhandenen Gewerbeflächen und -gebiete sollen daher hinsichtlich ihrer Nachverdichtungs- bzw. Qualifizierungsmöglichkeiten überprüft werden. Anhand eines Modellquartierprojektes kann ein Handlungskonzept für ein nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden. Soweit möglich sollten bei einer Nachnutzung eines Gewerbeareals möglichst viele Teile vorhandener Gebäude, technischer Anlagen und Baumaterialien genutzt, Flächen effizient ausgenutzt und großflächige Versiegelungen rückgebaut werden. Frei- und Grünflächen sowie Wasserläufe sollten - auch bei der Entwicklung von Erweiterungsflächen - erhalten und in die Planungen einbezogen werden. Bodenfunktionen (u.a. Versickerung) und brachgefallene Flächen können Möglichkeiten bieten, das Areal energieautark und mit erneuerbaren Energien zu versorgen. Eine Verkehrsplanung sollte möglichst klimafreundlich sein und Stellplatzflächen minimieren.

Eine Bebauung sollte energieeffizient und klimaangepasst (u.a. mit Dach- und Fassadenbegrünung, PV, Verschattung) und unter Berücksichtigung von nachhaltigen Baustoffen und Wertstoffkreisläufen (Minimierung grauer Energie) erfolgen. Die Ausgestaltung der Gebäude und Freiflächen soll Durchlüftungsfunktionen des Gebietes erhalten, verschattete und grüne Aufenthaltsflächen bieten und ein nachhaltiges Wassermanagement gewährleisten. Starkregen- und Sturmvorsorge sollten in Form von bspw. Rückstauklappen, Versickerungsflächen oder verstärkten Dachkonstruktionen realisiert werden.

Mögliche Mehrkosten sollten nicht isoliert, sondern unter Betrachtung der gesamten Nutzungsdauer (Lebenszyklus) und steigender fossiler Energiekosten und CO2e-Bepreisung betrachtet werden. Durch ein Gewerbegebietsmanagement können Gewerbetreibende, Eigentümer:innen und Nutzer:innen vor Ort vernetzt werden und ein regelmäßiger Austausch etabliert werden.

Um eine Transformation hin zu einer klimafreundlichen Wirtschaft zu realisieren, ist die Zusammenarbeit mit den Unternehmen unerlässlich. Sie sollten daher gezielt informiert und sensibilisiert werden.

Stand der Umsetzung: Die Entwicklung nachhaltiger Gewerbegebiete erfolgt in engem Zusammenhang mit der Ansiedlungsstrategie (Maßnahme 3.2). Auch hier steht eine frühzeitige Berücksichtigung von Nachhaltigkeits-, Energie- und Infrastrukturfragen im Vordergrund, um eine flächeneffiziente und zukunftsfähige Standortentwicklung zu unterstützen. Die Wirtschaftsagentur ist hierzu in verschiedene Austausch- und Arbeitsformate eingebunden. Dazu zählen insbesondere Arbeitsgruppen mit der Stadt Neumünster sowie überregionale Kooperationen im Rahmen der Metropolregion Hamburg, der Planungsdialog der KielRegion und Neumünster, der Städtepartnerschaft NORDGATE, des Verbandes der Wirtschaftsförderungen Schleswig-Holstein (VdW.SH) sowie der Standortmarketingkooperation Clean Energy Valley Schleswig-Holstein.

Darüber hinaus erfolgt ein fachlicher Austausch zur Flächenentwicklung in Workshops und Abstimmungsrunden mit den zuständigen Landesressorts, insbesondere dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN), dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (Landesplanung) sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen der nachhaltigen Standortentwicklung, der Flächenverfügbarkeit, der Infrastruktur sowie der Abstimmung von Entwicklungsprozessen über kommunale Grenzen hinweg. Ein besonderer Schwerpunkt liegt zudem auf Flächenmonitorings und der besseren Koordination von Standortentwicklungen. 

Ein Teil des Industrie- und Gewerbegebiets Süd der Stadt Neumünster wurde als Modelprojekt im Rahmen des Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes 2.0 auf Nachverdichtungspotenziale hin untersucht (Maßnahme 3.4).

Handlungsfeld 5: Energie

Status: begonnen

Beschreibung: Die Stadt kann durch Solarenergie auf allen geeigneten kommunalen Gebäuden ihren Anteil an regenerativer Stromerzeugung erhöhen. Die städtischen Gebäude (u.a. Verwaltungsgebäude, Schulen, Sporthallen) besitzen große und oftmals wenig oder nicht durch Fensterflächen unterbrochene Dachflächen. Aus einer Modulfläche von 100 m² können mehr als 12.000 kWh Strom pro Jahr erzeugt werden, welche selbst verbraucht oder in das öffentliche Netz eingespeist werden können.

Für den Ausbau der Solarenergie auf den kommunalen Liegenschaften in Bestand und Neubau werden die Dachflächen der stadteigenen Liegenschaften hinsichtlich energetischer und statischer Eignung für Solaranlagen geprüft und bewertet.

Status: begonnen

Beschreibung: Im Zuge dieser Maßnahme soll eine Analyse von Standorten für Photovoltaik-Freiflächenanlagen stattfinden, um geeignete Flächen zu identifizieren und daraus Zielgrößen für die Möglichkeiten von Freiflächen-Photovoltaik abzuleiten. Auf dieser Basis kann eine Strategie für den Ausbau von Freiflächen-Photovoltaik entwickelt werden.

Stand der Umsetzung: Es wurde eine GIS-basierte Analyse durchgeführt, die die Identifizierung geeigneter Flächen für Freiflächen-Photovoltaik unter Berücksichtigung von Ausschluss- bzw. Eignungskriterien zum Ziel hatte. Berücksichtigt wurden dabei unter anderem naturräumliche Belange, jegliche einzuhaltende Abstandflächen, Wohnbebauung Vorzugsgebiete der Privilegierung etc.. Im Ergebnis wurde eine größere zusammenhängende Fläche identifiziert, die sich für eine großflächige Ansiedlung von Freiflächen-Photovoltaik anbieten könnte. Weitere Schritte in Richtung der Schaffung von Planrecht wurden aktuell noch nicht unternommen. Es ist vorgesehen, im Ausschuss für Bauen, Stadtplanung und Umwelt über die bisherigen Ergebnisse zu berichten. Der Bericht steht aus.

Status: noch nicht begonnen

Beschreibung: Um flächenhaft den Ausbau von PV-Anlagen voranzutreiben, dürfen nicht nur Eigenheime in Betracht gezogen werden, sondern auch Mehrfamilienhäuser und Mietwohnungen müssen verstärkt Solarenergie nutzen. Damit sich auch Mieter:innen aktiv an der Energiewende beteiligen können, soll im Rahmen dieser Maßnahme die Möglichkeit über die Entwicklung von Geschäftsmodellen rund um erneuerbare Energien für diese Akteursgruppe geschaffen werden.

Es sind Modelle zu entwickeln, die finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger/-innen ermöglichen und so die lokale Stromproduktion aus erneuerbaren Energien fördern. Es sind beispielsweise genossenschaftliche Betreibermodelle als Blaupause für verschiedene Anwendungsbereiche auszuarbeiten. Neben Bürgerbeteiligungen sollen zudem Modelle entwickelt werden, erneuerbare-Energien-Anlagen im Contracting zu betreiben.

Status: abgeschlossen

Bechreibung: Im Rahmen des kommunalen Wärmeplanus sollen Potenziale identifiziert und Maßnahmen geplant werden, um die Wärmeversorgung vor Ort zu dekarbonisieren.

Die kommunale Wärmeplanung wird als dauerhafte Fachplanung berücksichtigt. Aufbauend auf einer Bestands- und Potenzialanalyse werden dazu im Rahmen eines räumlichen Konzeptes Maßnahmen zur Senkung des Wärmeenergiebedarfs und zur klimaneutralen Deckung des nicht vermeidbaren Wärmeenergiebedarfs entwickelt und im Stadtgebiet verortet. Der kommunale Wärmeplan definiert die langfristige Strategie zur Verwirklichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung in der Kommune.

Ein wichtiger Baustein der kommunalen Wärmeplanung ist die Einbindung der relevanten Akteur/-innen aus Politik und Stadtverwaltung, Wärmeerzeuger/-innen, Wärmeabnehmer/-innen und Unternehmer/-innen sowie der Öffentlichkeit. Neumünster verfügt bereits über ein sehr gut ausgebautes Fernwärmenetz, welches eine zentrale Grundlage für zukünftige Planungen darstellt. Hier spielen die SWN eine zentrale Rolle, um diesbezügliche Planungen bestmöglich abzustimmen.

Die Handlungsmöglichkeiten, die sich durch die kommunale Wärmeplanung für die Stadt Neumünster ergeben, sind vielfältig. Die Ergebnisse können in Bebauungspläne und städtebauliche Verträge einfließen. Darüber hinaus können Förderprogramme zur Umsetzung genutzt werden (bspw. KfW 432).

Status: noch nicht begonnen

Beschreibung: Die Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung bildet die Grundlage zur Ableitung einer Leitlinie zur Nutzung von Geothermie.

Vor allem in Gebieten, in denen eine Versorgung über das städtische Fernwärmenetz aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, kann die Nutzung von Geothermie eine Möglichkeit zur Wärmeversorgung sein.

Im Rahmen dieser Maßnahme soll, aufbauend auf den Ergebnissen der kommunalen Wärmeplanung, eine Leitlinie erarbeitet werden, die den Bürger/-innen eine Hilfestellung bietet, die geeignete Wärmequelle auszuwählen. In diesem Kontext sollen zum einen die Technik sowie Nutzungsmöglichkeiten und rechtliche und technische Voraussetzungen dargestellt werden. Erkenntnisse, die in der kommunalen Wärmeplanung gewonnen wurden, fließen in die Leitlinie mit ein, um den Bürger/-innen eine praxisorientierte Hilfestellung zu bieten. Neben Auskünften zum Genehmigungsverfahren soll außerdem durch Best-Practice-Beispiel veranschaulicht werden, wie Geothermie bereits in der Praxis erfolgreich genutzt wird.

Es sollen Informationen bereitgestellt werden, welche Möglichkeiten bestehen, Geothermie für die Wärmeversorgung anzuwenden. Hierbei soll eine Übersicht über verschiedene Nutzungsformen mit deren Vor- und Nachteilen erstellt werden, welche auch Hinweise auf zu erwartende Investitionen gibt.

Status: noch nicht begonnen

Beschreibung: Im Rahmen dieser Maßnahme soll eine Potenzialanalyse zur Ermittlung von Standorten und Technologien zur Nutzung kalter Nahwärme außerhalb von Fernwärmegebieten durchgeführt werden.

Auf Basis der Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung sind die Quartiere zu untersuchen, die perspektivisch nicht mit Fernwärme versorgt werden. In diesen Gebieten ist zu prüfen, ob der Aufbau von kleineren Nahwärmenetzen sinnvoll sein kann, um mehrere Gebäude mittels Wärmepumpe zu versorgen.

Anmerkung zur Maßnahme: Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung wurden Eignungsgebiete für Nahwärmenetze anhand von Wärmebedarfsdaten identifiziert. Diese wären potenziell auch für kalte Nahwärme geeignet. Eine separate Potenzialanalyse für die Gesamtstadt wird damit zum jetzigen Zeitpunkt nicht benötigt. 
Sollte für eines der Eignungsgebiet eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden, könnte darin die Eignung einzelner Varianten wie z.B. kalte Nahwärme für das betrachtete Gebiet näher untersucht werden. Bislang wurden keine Machbarkeitsstudien für Nahwärmeeignungsgebiete der kommunalen Wärmeplanung durchgeführt.

Status: begonnen

Beschreibung: Um eine auf Wasserstoff basierende Wirtschaft aufzubauen, muss eine lokale, stabile und sichere Netzinfrastruktur für den Transport von Wasserstoff vorausgesetzt werden. Eine geplante Wasserstoffpipeline könnte in der Nähe von Neumünster verlaufen, sodass Neumünster ggf. gute Voraussetzungen hätte, sich anzuschließen. Hierzu müssen zunächst Ankerkunden identifiziert werden. Anschließend muss mit dem Netzbetreiber erarbeitet werden, wo mögliche Anschlussstellen an die geplante H2-Pipeline denkbar sind. Möglicherweise können bestehende Erdgasleitungen für den Transport von Wasserstoff umgenutzt werden.

Da diese Erarbeitung sehr arbeitsintensiv ist, bietet sich die Möglichkeit an, eine Gesellschaft für diese Aufgabe auszugründen. Ein gutes Beispiel dafür ist die Wasserstoffentwicklungs GmbH & CO. KG aus dem Kreis Borken.

Stand der Umsetzung: Im Themenfeld Wasserstoff verfügt Neumünster bereits über konkrete Ansätze und erste Entwicklungen. Dazu zählen eine bestehende Wasserstofftankstelle, Unternehmen mit Wasserstoff-betriebenen LKW im Schwerlastverkehr sowie die geplante Ansiedlung eines Elektrolyseurs am Standort Neumünster; ein Büro des Unternehmens ist bereits im LOG-IN Gründerzentrum angesiedelt. Die Wirtschaftsagentur verfolgt in diesem Handlungsfeld nicht die Aufgabe, infrastrukturelle Großprojekte wie den Anschluss an ein Wasserstoff-Kernnetz eigenständig umzusetzen. Sie unterstützt diese Entwicklungen jedoch durch Vernetzung, fachlichen Austausch und gemeinsame Interessenvertretung im Rahmen überregionaler Kooperationen. Ziel ist es, die Potenziale des Standortes Neumünster im Transformationsprozess sichtbar zu machen und in landes- und bundesweite Entwicklungen einzubringen, insbesondere im Kontext zukünftiger Wasserstoffinfrastrukturen.

Handlungsfeld 6: Mobilität

Im Handlungsfeld Mobilität liegt für Neumünster als ganzheitliches Konzept der Masterplan Mobilität vor. Dieser enthält zentrale Maßnahmen mit dem konkreten Ziel der Veränderung des Modal Splits hin zu weniger motorisiertem Individualverkehr und einer entsprechenden Steigerung des Umweltverbundes. Somit wurde das Handlungsfeld Mobilität im Klimaplan mitgeführt, beinhaltet allerdings keine neuen Maßnahmen.

Handlungsfeld 7: Bildung, Ernährung & Konsum

Status: begonnen

Beschreibung: Im Fokus steht die Frage, was man tun kann, um mehr Klimaschutz in den Alltag zu integrieren. Vor allem die Bewusstseinsbildung und Klimabildung sind hierbei wichtig, da so ein Verständnis und Bewusstsein für Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsprozesse geschaffen werden kann. Potenzielle Themenfelder im Bereich „Bildung, Ernährung, Konsum“ sind:

  • Bildung und Bewusstseinsbildung,
  • Kommunikation, Austausch und Vernetzung,
  • Nachhaltige Ernährung,
  • Klimafreundliche Ernährung und Verpflegung über Mensen o.ä.,
  • Klimafreundlicher Konsum,
  • Community Gardens

Insbesondere sollen hier die Zielgruppen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen berücksichtigt werden.

Laufende Projekte:

Abgeschlossene Projekte:

Handlungsfeld 8: Biologischer Klimaschutz

Status: noch nicht begonnen

Beschreibung: Die biologische Vielfalt ist ein entscheidender Faktor bei der Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels. Indem verschiedene ökologische Systeme geschützt und wiederhergestellt werden, können die negativen Auswirkungen des Klimawandels nicht nur gemildert, sondern auch wichtige Ökosystemleistungen für die aktuelle und zukünftige Generationen sichergestellt werden.

Im Rahmen des Maßnahmenbündels zum biologischen Klimaschutz sollen Maßnahmen erarbeitet werden, die natürliche CO2e-Senken im Stadtgebiet aktivieren. Auf dem Weg zur Erreichung der Klimaneutralität werden auch nach allen Anstrengungen zur Emissionsreduktion, Effizienzsteigerung und Umstellung auf erneuerbare Energien noch unvermeidbare Restemissionen verbleiben, für die auch 2035 und danach Kompensationsmaßnahmen erforderlich werden.

Eine mögliche Maßnahme zum biologischen Klimaschutz stellt Aufforstung dar. Das Anpflanzen von Bäumen bindet langfristig CO2eq in Biomasse. Die Aufforstungsmöglichkeiten im Neumünsteraner Stadtgebiet sind jedoch begrenzt.

Eine wichtige Rolle im biologischen Klimaschutz spielt die Wiedervernässung von Mooren. Regenerierte Moore sind die effektivsten vorhandenen Kohlenstoffspeicher. Trockengelegte Moorflächen emittieren CO2eq in die Atmosphäre. Da Wiedervernässungsmaßnahmen auch die angrenzenden Flächen beeinflussen, gilt es, genau zu untersuchen, auf welchen Flächen eine Umsetzung sinnvoll und möglich wäre und frühzeitig alle relevanten Akteur:innen zu beteiligen. Eine erste Kurzstudie aus dem Jahr 2022 hat gezeigt, dass im Stadtgebiet Neumünster nur begrenztes Potenzial vorhanden ist. Kurz- bis mittelfristig sind daher seitens der Stadt keine zusätzlichen Wiedervernässungsmaßnahmen geplant.

Des Weiteren sollen Möglichkeiten bezüglich der Umwandlung von Acker- in Grünland untersucht werden.

Die vollständigen Maßnahmensteckbriefe sind im Klimaplan (PDF-Datei zum Download) ab Seite 89 zu finden.