werden. An wen muss ich mich wenden? An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt). Rechtsgrundlage § 15 Abs. 2 Gaststättengesetz (GastG) § 15 GastG
erlassen. An wen muss ich mich wenden? An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt). Welche Gebühren fallen an? Derzeit fallen zwischen 60,00 und 750,00 Euro gemäß Anhang der La
gen erforderlich. An wen muss ich mich wenden? An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt). Welche Unterlagen werden benötigt? Sie müssen unter anderem folgende Unterlagen vorweisen können:
auf die kommunale Parkgebühr. Ob ein Auto ein digitales Ticket hat, erkennen die Mitarbeiter des Ordnungsamts am Kennzeichen, welches sie dann mit einem zentralen Online-System abgleichen.
verboten. An wen muss ich mich wenden? An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt). Rechtsgrundlage § 3 Tierschutzgesetz (TierSchG), § 3 Abs. 6 Gesetz über das Halten von Hunden
Ausnahmegenehmigung. An wen muss ich mich wenden? An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt). Welche Unterlagen werden benötigt? Die notwendigen Unterlagen klären Sie bitte mit der zuständigen
Uhr geöffnet sein. An wen muss ich mich wenden? An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), oder an die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord. Rechtsgrundlage Gesetz
und mit sich führen. An wen muss ich mich wenden? An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Bürgerbüro, Hafenamt), wenn Sie als Angler einen Fischereischein beantragen wollen. An eine A [...] Sie Berufsfischerin/Berufsfischer sind. An eine beliebige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Bürgerbüro, Hafenamt), wenn Sie einen Urlauberfischereischein beantragen oder eine Fischerei
werden. An wen muss ich mich wenden? An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt). Welche Unterlagen werden benötigt? Industrie- und Handelskammer-Unterrichtung beziehungsweise
/ Notlagen zu helfen. An wen muss ich mich wenden? An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt bzw. Sozialamt). Welche Gebühren fallen an? Gebühren für die Nutzung kommunaler Obdachlosenunterkünfte