Ladenöffnungszeiten

Volltext

In Schleswig-Holstein dürfen Verkaufsstellen an Werktagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden von 0 bis 24 Uhr geöffnet sein. Verkaufsstellen müssen zu folgenden Zeiten für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein:

  • an Sonn- und Feiertagen und
  • am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, ab 14 Uhr.

Während dieser Zeiten ist auch das Feilhalten von Waren zum Verkauf an jedermann außerhalb der Verkaufsstellen verboten. Abweichend davon dürfen:

  • Tankstellen in der Zeit von 0 bis 24 Uhr für die Abgabe von Betriebsstoffen, Ersatzteilen für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft von Kraftfahrzeugen sowie für die Abgabe von Reisebedarf,
  • Verkaufsstellen auf Flug- und Fährhäfen und Personenbahnhöfen des Schienenverkehrs für die Abgabe von Reisebedarf in der Zeit von 0 bis 24 Uhr,
  • Verkaufsstellen, deren Angebot hauptsächlich aus Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren besteht für die Dauer von fünf Stunden, allerdings nicht am Karfreitag,

geöffnet sein.

Weitere Ausnahmen gelten für die Öffnung zu besonderen Anlässen, Apotheken, Gemeinden im Grenzgebiet und Kur-, Erholungs- und Tourismusorte.

In Schleswig-Holstein dürfen Verkaufsstellen grundsätzlich an Werktagen von 0 bis 24 Uhr geöffnet sein.

Ansprechpunkt

  • An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), oder
  • an das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)

Handlungsgrundlage(n)

Gesetz über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeitengesetz - LÖffZG)

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Ordnungsangelegenheiten, Ordnungsbehörde

Großflecken 59
24534 Neumünster

Telefax: +49 4321 942-2521

Webseite: Online-Terminvergabe für einige Dienstleistungen möglich!
E-Mail: ordnungsangelegenheiten@neumuenster.de
E-Mail: gewerbeamt@neumuenster.de

Öffnungszeiten:
  • Montag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr;
  • Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr;
  • Mittwoch geschlossen;
  • Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr
Adresse:
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit - Dienstsitz Kiel

Seekoppelweg 5a
24113 Kiel

Telefon: 0431 220040-10 (Zentrale)
Telefax: 0431 220040-650

Webseite: Staatliche Arbeitsschutzbehörde
E-Mail: arbeitsschutz@lasg.landsh.de

Adresse:
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Kiel - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz

Seekoppelweg 5a
24113 Kiel

Telefon: 0431 220040-10 (Zentrale)
Telefax: 0431 220040-650

Webseite: Staatliche Arbeitsschutzbehörde
E-Mail: arbeitsschutz@lasg.landsh.de

Adresse:
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Lübeck - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz

Bei der Lohmühle 62
23554 Lübeck, Hansestadt

Telefon: 0451 317501-0 (Zentrale)
Telefax: 0451 31701-210

E-Mail: arbeitsschutz@lasg.landsh.de

Öffnungszeiten:

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Adresse:
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Neumünster - Abteilung Staatlicher Arbeitsschutz

Oelixdorfer Straße 2
25524 Itzehoe

Telefon: 04821 66-0 (Zentrale)
Telefax: 04821 66-2807

Webseite: Staatliche Arbeitsschutzbehörde
E-Mail: arbeitsschutz@lasg.landsh.de

Öffnungszeiten:

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung