Städtebauliche Rahmenpläne

Ein städtebaulicher Rahmenplan ist ein informelles Planungsinstrument, mit dem die Entwicklungspotentiale eines Stadtteils bzw. eines größeren Areals ausgelotet und Perspektiven für dessen zukünftige Nutzung in groben Zügen dargestellt werden. Ein Rahmenplan ist nicht rechtsverbindlich und keinem standardisierten Verfahren unterworfen. Hinsichtlich des Planungsmaßstabes ordnet er sich zwischen der Flächennutzungs- und Bebauungsplanung ein und wird so meist als Mittler eingesetzt. Die Planinhalte, bestehend aus Textteil und Planteil, dienen der vereinfachten Darstellung von zukünftigen städtebaulichen Planungs- und Entwicklungsmöglichkeiten.

Der Begriff „Rahmenplan“ wird zudem im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Sanierung im besonderen Städtebaurecht (§ 140 BauGB) erwähnt.

Im Jahr 2015 wurde die langjährige gewerblich-industrielle Nutzung auf dem ehemaligen AEG-Gelände südlich des Berliner Platzes eingestellt. Die etwa 2,2 ha große Gewerbebrache stellte folglich ein bedeutsames innerstädtisches Flächenpotenzial dar, auf dem eine Neuentwicklung zu einer städtebaulich höherwertigen Nutzung möglich war.

Um die städtebaulichen Entwicklungsperspektiven im Siedlungskontext aufzeigen und abstimmen zu können, sollte nach Beschluss der Ratsversammlung zunächst ein städtebaulicher Rahmenplan erarbeitet werden. Die Bearbeitung des Rahmenplanes erfolgte im Jahr 2020, wobei auch verschiedene Beteiligungen durchgeführt wurden. Am 08. Juni 2021 hat die Ratsversammlung den städtebaulichen Rahmenplan für das ehemalige AEG-Gelände abschließend beschlossen.

Fortan soll dieser als Grundlage für den aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 175 „Ehemals AEG, südlich Berliner Platz“ dienen.

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Bernd Heilmann

Fachdienst Stadtplanung und -entwicklung, Abteilung Stadtplanung und Erschließung

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