Entwicklungsfläche Nord/Gewerbepark Eichhof

Die Planung für dieses umfangreiche Gewerbegegebiet wurde im Oktober 2013 abgeschlossen; die Erschließung (Straßen, Ver- und Entsorgungsleitungen etc.) ist ebenfalls abgeschlossen.

Die Planung eines derartigen neuen Baugebietes ist naturgemäß von großem öffentlichen Interesse und wird zumeist sehr kontrovers diskutiert. Sachliche Diskussionen erfordern dabei eine umfassende Information über das Vorhaben und die einzelnen Planungsschritte. Bei der Planung der „Entwicklungsfläche Nord" (EFN – jetzt: "Gewerbepark Eichhof") war es daher Ziel der Verwaltung, die Bürgerinnen und Bürger so gut wie möglich über den Fortgang des Verfahrens zu informieren. Zu diesem Zweck wurden – und werden weiterhin – auf dieser Seite Auskünfte über die bedeutenden bisherigen und zukünftigen Planungsschritte erteilt und ein Einblick in die wesentlichen entscheidungserheblichen Unterlagen gegeben, soweit sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können.

Im Anschluss finden Sie eine Chronologie der einzelnen Planungsschritte mit den wesentlichen Unterlagen.

Bei ergänzenden Fragen steht Ihnen die Mitarbeitenden im Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung zur Verfügung.

Die Ratsversammlung fasst die Aufstellungsbeschlüsse zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 177 "Entwicklungsfläche Nord / A 7"

Eine vom Institut für Logistik und Unternehmensführung an der Technischen Universität Hamburg-Harburg (TUHH) erstellte Expertise zeigt Entwicklungsperspektiven für die geplante Gewerbefläche auf. Dem Gebiet werden Standorteignungen v.a. im Bereich der Logistik bescheinigt.

Aufgrund der in der o.g. Expertise gegebenen Handlungsempfehlungen fasst die Ratsversammlung folgende Beschlüsse zur Erweiterung des Plangebietes:

Der Geltungsbereich der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes wird nach Süden bis zur Bahntrasse erweitert.

Für den südlichen Bereich zwischen Rendsburger Straße und Bahntrasse wird die Aufstellung eines weiteren Bebauungsplanes (B-Plan Nr. 177 B) beschlossen.

Um die Durchführung der Planung zu sichern, wird eine Vorkaufsrechtssatzung für den Geltungsbereich des südlichen Bebauungsplanes Nr. 177 B beschlossen. Die Satzung ist durch Veröffentlichung am 07.12.2011 in Kraft getreten.

Zwei Bürger aus dem Stadtteil Einfeld wenden sich mit Fragen und Stellungnahmen zu der beabsichtigten Planung an die Ratsversammlung und den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss. Die Beantwortung dieser Fragen wird in der Ratsversammlung und im Ausschuss mitgeteilt.

In Sitzungen der Stadtteilbeiräte Einfeld und Gartenstadt wird von der Verwaltung eine Vorab-Information über die Planungsziele gegeben.

Es erfolgt eine Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (TÖB), deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann. Dies dient einer frühzeitigen Sammlung von fachlichen Informationen und Stellungnahmen, die in die weitere Planung einfließen können.

In einer gemeinsamen Sitzung der Stadtteilbeiräte Einfeld und Gartenstadt werden die interessierten Bürgerinnen und Bürger erneut über die laufenden Planverfahren informiert; bei dieser Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt eine eingehende Erörterung der mit der Planung verbundenen Ziele sowie Vor- und Nachteile.

Nachdem die Verwaltung die Entwürfe zur Flächennutzungsplanänderung und zum Bebauungsplan ausgearbeitet hat, beschließt der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss diese zur öffentlichen Auslegung.

Die vom Bau-, Planungs- und Umweltausschuss gebilligten Planentwürfe sowie die vorliegenden Fachgutachten und umweltrelevanten Stellungnahmen werden von Anfang Januar bis Anfang Februar 2013 öffentlich ausgelegt. Bei dieser Auslegung kann jede Bürgerin und jeder Bürger die Planung einsehen und eine Stellungnahme abgeben. Parallel hierzu werden auch die in ihren Aufgabenbereichen berührten Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert.

Die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen werden gesammelt und ausgewertet. Dann ist von der Verwaltung zu entscheiden, ob die Planung der Ratsversammlung zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt soll, oder ob noch wesentliche Änderungen vorgenommen werden müssen, die ggf. eine erneute Auslegung erfordern.
Parallel hierzu wird auch ein grundsätzlicher Beschluss über die Teilfortschreibung des Landschaftsplanes vorbereitet.

Die Ratsversammlung fasst in ihrer Sitzung am 23.04.2013 die abschließenden Beschlüsse über die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 177. Die zu der Planung eingegangenen Stellungnahmen von Behörden sowie Bürgerinnen und Bürgern werden abgewogen; die Verfasser der Stellungnahmen werden kurzfristig über die Abwägungsergebnisse informiert.

Der Innenminister des Landes Schleswig-Holstein erteilt am 31.07.2013 die Genehmigung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Auflagen. In ihrer Sitzung am 27.08.2013 beschließt die Ratsversammlung die Befolgung dieser Auflagen. Die Schlussbekanntmachung der Flächennutzungsplan-Änderung und des Bebauungsplanes Nr. 177 erfolgt am 23.10.2013; hierdurch werden die Pläne in Kraft gesetzt.

Mit Rodungsarbeiten werden von Dienstag, 17. Dezember 2013, an erste vorbereitende Maßnahmen für den Baubeginn der Entwicklungsfläche Nord / A 7 durchgeführt. Die Umsetzung der Erschließung erfolgt in mehreren Bauabschnitten. In der ersten, umfangreichsten Bauphase bis Sommer 2014 wird die innere Erschließung des Baugebietes mit dem Straßenbau, der Schmutzwasserkanalisation und der Regenentwässerung durchgeführt. In einer zweiten Bauphase wird das Plangebiet bis Mitte 2015 über den vierarmigen Ausbau des Knotenpunktes Landesstraße L 328, Autobahnauffahrt Neumünster Nord an die A 7 angeschlossen. In kleineren Bauabschnitten sind für 2014 unter anderem die Umlegung des Eichhofweges, der Bau einer Pumpstation mit Schmutzwasserdruckrohrleitung, die Bereitstellung der Versorgungsleitungen und die Umlegung einer vorhandenen Gashochdruckleitung geplant. Für das Jahr 2015 sind die Herstellung des Geh- und Radweges und die Fertigstellung der Grün- und Ausgleichsflächen vorgesehen.

Für die Erschließung der „Entwicklungsfläche Nord /A 7" (Bebauungsplan Nr. 177) und für die Ansiedlung der Gewerbetriebe ist mit erheblichem Transport von Bodenmassen und Baustoffen zu rechnen. Allein für die Umsetzung des 1. Bauabschnitt sind der Einbau und die Abfuhr von ca. 70.000 m³ Boden, Kies und Schotter und ca. 9.000 Tonnen Asphalt ausgeschrieben.

Die Stadt Neumünster weist darauf hin, dass der Eichhofweg von Mittwoch, 19. Februar 2014, an zwischen der Rendsburger Straße und der Brücke über den Autobahnzubringer voll gesperrt wird. Die ausgewiesene Umleitung erfolgt über den Roschdohler Weg, Friedrich-Wöhler-Straße, Stover Weg und die Rendsburger Straße.

Am 20. Februar 2014 fand unter Beteiligung von rund 100 Gästen der erste Spatenstich für die Erschließung des Gebietes "Entwicklungsfläche Nord" statt.

Die Stadt Neumünster beabsichtigt, in dem zu erschließenden Gebiet "Entwicklungsfläche Nord" vorzugsweise personalintensive Logistikbetriebe anzusiedeln. Das Gebiet bietet somit ideale Bedingungen für die Ansiedlung einer Tank- und Rastanlage. Ein entsprechendes Grundstück mit einer Fläche von ca. 15.000 qm direkt im Eingangsbereich des Gebietes bot die Stadt Neumünster für den Bau und Betrieb einer Tank- und Rastanlage in einem Höchstgebotsverfahren an, das inzwischen abgeschlossen ist!

Nach einem Jahr Bauzeit in dem neuen Gewerbegebiet Entwicklungsfläche Nord kann mit der Fertigstellung der Planstraßen Krimm und Neuenbrook eine erste Zwischenbilanz gezogen werden. Die innere Erschließung mit einem etwa einen Kilometer Straßenbau ist abgeschlossen, die Regenentwässerung über beidseitige Versickerungsgräben ist bereits begrünt und der Schmutzwasserkanal ist verlegt.

Nach neun Monaten Bauzeit an dem Kreuzungsbereich der Anschlussstelle Neumünster Nord der BAB 7 / L 328 und gut eineinhalb Jahre nach dem ersten Spatenstich zum 1. Bauabschnitt, der inneren Erschließung, kann am Donnerstag, 8. Oktober 2015, die Zufahrt in den neuen Gewerbepark Eichhof freigegeben werden. Besondere Bedeutung hat dies für die Erreichbarkeit der im Bau befindlichen Ansiedlung.