Flächennutzungsplanung

Der FNP ist die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Stadt Neumünster in den Grundzügen dargestellt. Hierbei werden für alle Flächen im Stadtgebiet Darstellungen zur vorgesehenen Art der Bodennutzung als Bauflächen (Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen), Verkehrsflächen, Grünflächen, Wasserflächen, Flächen für die Landwirtschaft und Wald usw. getroffen. Die möglichen Inhalte eines Flächennutzungsplanes werden durch das Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt.

Der Flächennutzungsplan ist behördenverbindlich, hat aber keinen Rechtsnormcharakter. Dies bedeutet: Wenn ein bestimmtes Grundstück hier als Teil einer Baufläche dargestellt ist, kann daraus allein noch kein Anspruch auf eine Baugenehmigung hergeleitet werden. Der FNP dient jedoch vor allem als Grundlage für die nachfolgende Aufstellung von Bebauungsplänen für einzelne Teilbereiche innerhalb des Stadtgebietes.

Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes und seiner Änderungen erfolgt in einem Verfahren, das dem zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ähnelt. Im Gegensatz zu Bebauungsplänen bedürfen Flächennutzungspläne allerdings zusätzlich der Genehmigung durch den Innenminister des Landes Schleswig-Holstein, bevor sie wirksam werden können.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Neumünster wurde im Jahre 1992 wirksam und der dazuhörige Erläuterungsbericht (PDF-Datei) ist hier abgelegt. Seither wurde dieser FNP in über 40 Änderungsverfahren an die aktuellen Anforderungen angepasst. Der oben verfügbare "Flächennutzungsplan (FNP) für Neumünster" stellt den aktuellen Stand dar, in den alle zwischenzeitlich durchgeführten Änderungen und Anpassungen eingearbeitet worden sind. Die Planunterlagen zu einzelnen Änderungen bzw. Anpassungen des Flächennutzungsplanes (ab 2006) sind den jeweiligen rechtskräftigen Bebauungsplänen zugeordnet und dort zu finden. 

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