Wasserschutzgebiet

In bestimmten Gebieten besteht ein besonderes Schutzbedürfnis für Gewässer. Deshalb sind dort alle Handlungen zu unterlassen, die sich auf die Beschaffenheit des Wassers nachteilig auswirken können. Das Wasserschutzgebiet der Stadt Neumünster ist ein im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen von Neumünster durch Landesverordnung ausgewiesenes Gebiet („Wasserschutzgebietsverordnung Neumünster” vom 12.02.1988), in dem zur Verhütung des Hineingelangens von Schadstoffen in das Grundwasser bestimmte Handlungen verboten werden. Das Wasserschutzgebiet gliedert sich in die weitere Schutzzone (Zone III), die in die Zonen III A und III B aufgeteilt ist, in die engere Schutzzone (Zone II) und in den Fassungsbereich der Trinkwasserbrunnen (Zone I). Ausgehend von Zone III verschärfen sich die Verbote und Beschränkungen in Richtung Zone II und Zone I. Diese betreffen die Errichtung baulicher Anlagen, das Aufbringen von Düngemitteln, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, den Umgang mit Abwässern und wassergefährdenden Stoffen u. a. m. Ausnahmeregelungen sind auf Antrag möglich.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde gern zur Verfügung.