NATURA 2000

Die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union (EU) zum Schutz bestimmter wild lebender Vogelarten von 1979 und die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der EU zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen von 1992 sehen die Errichtung von Schutzgebieten vor. Im Jahr 1992 fasste die EU den Beschluss, ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das so genannte Netz NATURA 2000, in den Mitgliedsstaaten zu schaffen.

NATURA 2000 dient damit der Erhaltung ausgewählter gefährdeter Arten und Lebensräume, darunter so genannte “prioritäre” Arten und Lebensräume. Dies sind Arten beziehungsweise natürliche oder naturnahe Lebensraumtypen, deren Schutz und Erhaltung auf Grund ihres seltenen Vorkommens und / oder starker Gefährdung in der EU von herausragender Bedeutung sind.

Die Mitgliedsstaaten der EU sind verpflichtet, Beiträge zum Aufbau des Netzes NATURA 2000 zu leisten. Zahlreiche Gebiete wurden in der Vergangenheit bereits benannt, wie zum Beispiel das hiesige Dosenmoor. Periodisch aktualisierte Informationen über den Ausbaustand bietet das von der Europäischen Kommission veröffentlichte NATURA-2000-Barometer. Demnach waren Ende 2018 in der EU insgesamt 27.863 Gebiete (marine und terrestrische) mit 1.336.151 km² Gesamtfläche, davon 784.252 km² Landfläche (17,9 % der Landfläche der EU) und 551.899 km² Meeresfläche als NATURA-2000-Gebiete von europaweiter Bedeutung ausgewiesen; davon in Deutschland insgesamt 5.200 Gebiete mit 80.816 km² Gesamtfläche, 55.214 km² Landfläche (15,4 % der Landfläche) und 25.603 km² Meeresfläche. Insgesamt entfallen in 2013 etwa 18 % der Landfläche des Hoheitsgebietes der EU auf Gebiete von gemeinschaftlichem Interesse und 7 % der Meeresfläche.

Weitere Informationen, insbesondere auch zu Zielen und Auswirkungen von Natura 2000, sind z.B. unter den nachfolgenden externen Links verfügbar: