Geruchsbelästigungen

Gewerbe- und Industriebetriebe
Bei Geruchsbelästigungen von gewerblichen Anlagen ist das Landesamt für Umwelt Ihr Ansprechpartner.

Landwirtschaft: Ausbringen von Gülle etc.

Gaststätten
Bei Geruchsbelästigungen von Gaststätten ist die Abteilung Ordnungsangelegenheiten Ihr Ansprechpartner.

Private Feuerungsanlagen
Sollten Sie sich durch unangenehme Gerüche oder Rußflocken durch eine Kleinfeuerungsanlage in der Nachbarschaft belästigt fühlen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfeger oder die Abteilung Ordnungsangelegenheiten.