Gartenabfälle

Gartenabfälle sind nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes grundsätzlich getrennt zu halten und zu verwerten. Sie eignen sich gut zur Eigenkompostierung (Kompost), sofern der Garten groß genug ist, um diesen nicht mit dem entstandenen Kompost zu überdüngen. Auch muss die Kompostierung so erfolgen, dass keine Sickersäfte den Boden und das Grundwasser verunreinigen. Ansonsten sind Gartenabfälle über die Grüne Tonne zu entsorgen. Selbstanlieferungen von Gartenabfällen sind an den Sammelplätzen und den Kompostierungsanlagen der O.M.A. bzw. Bio-Abfall-Verwertungsgesellschaft mbH möglich.

Wichtig:
Gartenabfälle gehören weder in die freie Landschaft noch in den Wald. Der Nährstoffhaushalt des Waldes wird dadurch verändert. Außerdem wird der Wald durch den erforderlichen Abbau der Abfälle zusätzlich belastet. Das Ausbringen von Gartenabfällen in den Wald ist deshalb eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße bestraft.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die untere Abfallentsorgungsbehörde gerne zur Verfügung.