Baumfällungen

Ist die Stand- oder Bruchsicherheit eines Baumes nicht mehr gewährleistet und kann dadurch die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger auf Straßen, Bürgersteigen und sonstigen Flächen nicht mehr garantiert werden, dann müssen die betroffenen Bäume manchmal leider gefällt werden. Natürlich gibt es öfters auch andere Gründe, einen Baum fällen zu wollen oder zu müssen.

Bei Bäumen, die naturschutzrechtlich geschützt sind, z. B. ortsbildprägende Bäume, NaturdenkmälerAlleebäume und Baumgruppen würde eine Fällung einen „Eingriff in Natur und Landschaft“  bedeuten, sodass eine naturschutzbehördliche Genehmigung eingeholt werden muss. Die Mitarbeiterinnen der unteren Naturschutzbehörde stellen dafür zunächst durch eine Besichtigung des Baumes fest, ob ein derartiger, gesetzlich definierter „Eingriff in Natur und Landschaft“ vorliegt oder ob der Baum auch ohne eine Genehmigung gefällt werden kann. Eine Genehmigung beinhaltet häufig die Auflage, dass ein oder mehrere heimische Ersatzbäume gepflanzt werden müssen. Die Ortsbesichtigung durch eine fachlich versierte Behördenmitarbeiterin ist für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos, verschafft Rechtssicherheit und vielleicht auch mal einen guten Tipp, wie der Baum eventuell doch noch zu erhalten ist. Diesen Service sollten Sie deshalb bei einer geplanten Fällung größerer Bäume immer in Anspruch nehmen!

  • Den Antrag zur Genehmigung der Fällung von mindestens einem geschützten Baum können Sie stellen, in dem Sie uns das ► Formular "Antrag auf Baumfällung" ausgefüllt zusenden.
  • Eine Liste mit Baumarten welche als Ersatz empfohlen werden, sowie ihre bevorzugten Standortbedingungen finden Sie hier.

Fragen zu stadteigenen Bäumen beantwortet die Abteilung Grünflächen der Stadt Neumünster.