Baumfällungen

Ist die Stand- oder Bruchsicherheit eines Baumes nicht mehr gewährleistet und kann dadurch die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger auf Straßen, Bürgersteigen und sonstigen Flächen nicht mehr garantiert werden, dann müssen die betroffenen Bäume manchmal leider gefällt werden. Natürlich gibt es öfters auch andere Gründe, einen Baum fällen zu wollen oder zu müssen.

Bei Bäumen, die naturschutzrechtlich geschützt sind, z. B. ortsbildprägende Bäume, Naturdenkmäler oder Alleebäume, aber auch bei Bäumen, die schon so groß sind, dass ihre Fällung einen „Eingriff in Natur und Landschaft“  bedeutet, muss eine naturschutzbehördliche Genehmigung eingeholt werden (diese beinhaltet häufig die Auflage, dass ein Ersatzbaum gepflanzt werden muss).Die Mitarbeiterinnen der unteren Naturschutzbehörde stellen dafür zunächst durch eine Besichtigung des Baumes fest, ob ein derartiger, gesetzlich definierter „Eingriff in Natur und Landschaft“ vorliegt oder ob der Baum auch ohne eine Genehmigung gefällt werden kann. Diese Ortsbesichtigung durch eine fachlich versierte Behördenmitarbeiterin ist für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos, verschafft Rechtssicherheit und vielleicht auch mal einen guten Tipp, wie der Baum eventuell doch noch zu erhalten ist.

Diesen Service sollten Sie deshalb bei einer geplanten Fällung größerer Bäume immer in Anspruch nehmen!

Fragen zu stadteigenen Bäumen beantwortet die Abteilung Grünflächen der Stadt Neumünster.