Wilde Müllkippen in der freien Landschaft, auf öffentlichen oder privaten Grundstücken sind verbotswidrige Abfalllagerungen, da von den Abfällen im allgemeinen eine Umweltgefährdung ausgeht. Illegale Abfallablagerungen werden mindestens mit einem Bußgeld geahndet. Bei der Ablagerung von Sonderabfällen ist gegebenenfalls sogar der Straftatbestand erfüllt!
Ihre Ansprechpartner:
- Abfallablagerungen im privaten und öffentlichen Bereich: Abteilung Ordnungsangelegenheiten
- Abfallablagerungen im gewerblichen Bereich: untere Abfallentsorgungsbehörde