Fragen und Informationen zur kommunalen Wärmeplanung
Mit der kommunalen Wärmeplanung hat die Stadt Neumünster Möglichkeiten für eine klimafreundliche zukunftsfähige Wärmeversorgung 2040 vorgelegt. Im Folgenden wird ein Überblick über allgemeine Fragen, Antworten und weiterführende Informationen rund um die kommunale Wärmeplanung gegeben.
Möglichkeit zur freiwilligen Datenbereitstellung
Um die Datenbasis und Aussagekraft der kommunalen Wärmeplanung zu verbessern, können Bürgerinnen und Bürger der Stadt über das hier verlinkte Online-Formular freiwillig ihre Energieverbrauchsdaten übermitteln.
Infos für Neumünsteraner/-innen und Gebäudeeigentümer/-innen
Die kommunale Wärmeplanung berührt die Bürger/-innen der Stadt Neumünster nicht unmittelbar. Sie gibt den Bürger/-innen eine Orientierung über die Zukunft der Wärmeversorgung in Neumünster. Der kommunale Wärmeplan zeigt potenzielle Wärmenetzeignungsgebiete auf. Inwiefern in diesen dann tatsächlich ein Netzauf- oder -ausbau erfolgt, hängt u.a. von der Wirtschaftlichkeit der geplanten Umsetzung ab und erfordert ggf. eine eigene Machbarkeitsstudie.
Aus der kommunalen Wärmeplanung erwächst keine gesetzliche Verpflichtung zu einer speziellen Heizungslösung wie zum Beispiel dem Anschluss an Wärmenetze. Gebäudeeigentümer/-innen sind weiterhin frei in der Wahl ihrer Beheizungstechnik. Dabei sind allerdings gesetzliche Vorgaben zu beachten.
Infos dazu finden Sie auf unserer Themenseite “Wärmeversorgung und Sanierung”.
Auch wenn die Nutzung fossiler Heizungen sowie der Einbau neuer fossiler Heizungen nicht verboten ist, sollten Gebäudeeigentümer/-innen bedenken, dass die Kosten für fossiles Heizen u.a. aufgrund der steigenden CO2-Bepreisung zukünftig steigen werden. Informieren Sie sich zu erneuerbarem Heizen:
- Themenseite „Wärmeversorgung und Sanierung“ mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie sich auf Grundlage der kommunalen Wärmeplanung für Maßnahmen entscheiden
- Veranstaltungsreihe „Fokus: Wärme“
- Veranstaltungen rund um die Themen Energie und Sanierung
- Themenseite zu Beratungen und Fördermöglichkeiten
Allgemeines
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument. Sie zeigt Möglichkeiten und Handlungsempfehlungen auf und gibt damit eine Orientierung für die Umsetzung einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Jede Kommune entwickelt im kommunalen Wärmeplan ihren Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung, der die jeweilige Situation vor Ort bestmöglich berücksichtigt. Ein solcher Plan ist immer in Prozesse eingebettet: Er dient als strategische Grundlage, um konkrete Entwicklungswege zu finden und die Kommune in puncto Wärmeversorgung zukunftsfähig zu machen. Dabei wird er auch zu einem wichtigen Werkzeug für eine nachhaltige Stadtentwicklung.
Die Stadt Neumünster hat sich zum Ziel gesetzt, als Gesamtstadt bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu werden. Zur Erreichung dieses Ziels stellt die Umstellung der Wärmeversorgung auf klimaneutrale Alternativen eine zentrale Maßnahme dar. Etwa die Hälfte der Treibhausgasemissionen der Stadt Neumünster entfallen auf den Bereich Wärme.
Zusätzlich hat das Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG SH) die Stadt Neumünster dazu verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen und diese, von der Ratsversammlung beschlossen, bis zum 31.12.2024 dem Land vorzulegen. Darüber hinaus hat auch die Bundesregierung mit dem seit 1. Januar 2024 geltenden „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" (WPG) die kommunale Wärmeplanung für alle Kommunen zur Pflicht gemacht.
Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist ein eigens für die Stadt Neumünster entwickelter Wärmeplan unter Einbindung aller für die Wärmewende wichtige Akteur/-innen. Dieser Wärmeplan wurde für Neumünster im Jahr 2024 erstellt und beschreibt die Entwicklung eines Transformationspfads bis zur klimaneutralen Wärmeversorgung in 2040. Der Wärmeplan zeigt darüber hinaus in einer öffentlich zugänglichen Karte die potenziellen Versorgungsoptionen für alle Gebäude in Neumünster. Zusätzlich werden konkrete Maßnahmen festgelegt, welche geeignet sind, um Neumünster zukünftig treibhausgasneutral mit Wärme zu versorgen.
Die kommunalen Wärmeplanung ist ein langfristiger Prozess, der mit der Erstellung dieses ersten Wärmeplans begonnen hat und einen Diskurs in der Stadtgesellschaft anstoßen muss. Das Ziel einer klimaneutralen Stadt lässt sich nur gemeinsam erreichen. Da sich der Umbau über viele Jahre erstrecken wird, sind planvolles, koordiniertes Vorgehen und regelmäßige Aktualisierungen im Rahmen von Fortschreibungen unverzichtbar. Mit dem Vorliegen der ersten kommunalen Wärmeplanung ist nun u.a. klar, wo in Neumünster Wärmenetze eine gute Option sind, wo sich sinnvoll Blöcke mit gemeinsamer Versorgung bilden lassen, wo Häuser eine individuelle Wärmeversorgung benötigen, welche erneuerbaren Energien lokal Potenziale bieten. Die KWP schafft damit auch Planungssicherheit für alle beteiligten Wärmenutzenden und Wärmeanbietenden. Eine Fortschreibung des Wärmeplans ist alle fünf Jahre vorgesehen.
Die dem Dezernat IV zugeordnete Stabsstelle Klima und Umweltqualität der Stadt Neumünster hat die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung koordiniert und begleitet jetzt die Umsetzung. Darüber hinaus sind weitere Fachdienste der Stadtverwaltung in den Prozess eingebunden. Außerdem sind die Stadtwerke Neumünster (SWN) wichtige Partner bei der Erstellung und Umsetzung. Die SWN betreiben das Fernwärmenetz und sind Energieversorger.
An der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung durch die GEF Ingenieur AG aus Leimen hat eine Projektgruppe aus SWN, SH Netz AG sowie weiteren Akteurinnen und Akteuren u.a. aus den Bereichen (Wohnungs-)wirtschaft und Stadtgesellschaft mitgewirkt.
Die Bürger/-innen haben die Möglichkeit erhalten, sich im Rahmen von zwei öffentlichen Veranstaltungen während der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung über diese zu informieren und ihre Fragen und Anliegen einzubringen. Außerdem wurde die kommunale Wärmeplanung 2024 in allen Stadtteilbeiräten vorgestellt. Zusätzlich fand eine Auftaktveranstaltung zum Beginn der Umsetzungsphase statt.
Die erste Veranstaltung hat am 25.06.2024 stattgefunden. Dort wurde das Projekt in seinen Arbeitsschritten und Zwischenergebnissen vorgestellt. Zudem hat es die Möglichkeit gegeben, sich im Rahmen von Infoständen zu Beratungen, Maßnahmen und Fördermöglichkeiten zu informieren.
Eine zweite Veranstaltung hat am 17.10.2024 stattgefunden. Dabei wurde der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung vorgestellt und viel Zeit für Fragen aus dem Publikum geboten.
Über das Jahr 2024 verteilt wurde die kommunale Wärmeplanung in allen Stadtteilbeiräten vorgestellt.
Nach dem Beschluss der kommunalen Wärmeplanung durch die Ratsversammlung am 10. Dezember 2024 fand am 20. Februar 2025 die Auftaktveranstaltung zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung statt. Dabei wurde der Endbericht der kommunalen Wärmeplanung vorgestellt und Fragen der Bürger/-innen beantwortet.
Die Daten, die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlich waren, wurden auf der Grundlage des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein (EWKG SH, Stand Dezember 2021) erhoben. Grundlage der Bestandsanalyse und Potenzialanalyse bilden kommunale Daten und solche, die durch Energieversorger und Unternehmen zur Verfügung gestellt wurden. Diese wurden datenschutzkonform verarbeitet.
Im Herbst 2024 wurde der Wärmeplan für Neumünster fertig gestellt. Nach Beschluss durch die Ratsversammlung im Dezember 2024 wurde dieser bis 31. Dezember 2024 dem Landesministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur vorgelegt und befindet sich seit dem in der Umsetzung. Zum Auftakt der Umsetzung hat eine öffentliche Informationsveranstaltung stattgefunden, welche in die Veranstaltungsreihe „Fokus Wärme“ gemündet ist.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein fortlaufender Prozess, welcher nach Vorgaben des Landes und des Bundes regelmäßig unter Beteiligung relevanter Akteur/-innen sowie der Öffentlichkeit alle fünf Jahre fortzuschreiben ist.
Die kommunale Wärmeplanung erfolgte schrittweise.
Zu Beginn hat die Bestandsanalyse den aktuellen Wärmebedarf und -verbrauch der Gebäude in Neumünster und die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen erfasst. Darüber hinaus wurden Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen sowie die Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude ermittelt.
Im zweiten Schritt erfolgte eine Potenzialanalyse. Diese bewertete Einsparpotenziale durch Gebäudesanierungen und erfasste die vorhandenen Ressourcen erneuerbarer Energiequellen sowie mögliche Abwärmepotenzialet.
Basierend auf diesen Vorarbeiten wurde in einem dritten Schritt ein Szenario zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung entwickelt. Dazu gehört eine räumlich aufgelöste Beschreibung der dafür benötigten zukünftigen Versorgungsstruktur im Jahr 2040 mit Zwischenzielen für 2030 und 2035. Diese wird in Form von Eignungsgebieten für Wärmenetze und dezentrale Einzelversorgung dargestellt.
Auf Basis dieser Daten erfolgte die Formulierung eines Transformationspfads zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans. Dieser enthält ausgearbeitete Maßnahmen für die Erreichung der erforderlichen Energieeinsparung und den Aufbau der zukünftigen Energieversorgungsstruktur, Umsetzungsprioritäten und einen Zeitplan für die nächsten Jahre.
Weitere Informationen
Zum Heizungstausch:
- Themenseite “Wärme und Sanierung” der Stadt Neumünster
Zu Beratungen und Fördermöglichkeiten:
- Themenseite “Beratung & Förderung” der Stadt Neumünster
Zur kommunalen Wärmeplanung:
- Das Wärmeplanungsgesetz (WPG): https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/WPG.pdf (PDF-Datei) & https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/BJNR18A0B0023.html (online)
- Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
- Ein Infoflyer des Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein zur kommunalen Wärmeplanung (PDF-Datei)
- Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (online)
