Klimaanpassungsstrategie für Neumünster
Am 10. Dezember 2024 hat die Ratsversammlung die Klimaanpassungsstrategie (KAS) für Neumünster beschlossen. Mit der KAS wurde eine wichtige strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für Klimafolgenanpassung geschaffen. Die Umsetzung der in der KAS vorgeschlagenen Maßnahmen wird in das kontinuierliche Verwaltungshandeln übernommen und in bereits laufenden sowie in geplanten Projekten berücksichtigt werden.
Downloads
- Klimaanpassungsstrategie für Neumünster (von 2024, pdf-Datei zum Download)
Die Klimaanpassungsstrategie im Überblick
April 2025: Infoveranstaltung zum Auftakt der Umsetzung der Klimaanpassungsstrategie

Im Rahmen der Veranstaltung konnten sich die Neumünsteranerinnen und Neumünsteraner über die Inhalte der Klimaanpassungsstrategie und zu wichtigen Fragen der Eigenvorsorge informieren: Wie betreffen mich Klimafolgen konkret? Was kann ich tun, um mich und mein Zuhause besser zu schützen?
Zum Projekt
| Titel | DAS: Erstellung einer Klimaanpassungsstrategie (KAS) für die Stadt Neumünster |
| Ziel und Inhalt | Mit der Klimaanpassungsstrategie für Neumünster sollen bereits vorliegende Analysen und Teilkonzepte zusammengeführt und eine übergeordnete Rahmenstrategie für vermehrte Anstrengungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Neumünster geschaffen werden, um die Wohn-, Lebens- und Umweltqualität nachhaltig zu sichern und zu verbessern. Im Zuge der Strategieerstellung soll eine tiefgreifende Auseinandersetzung mit dem Klimawandel und dessen Bedeutung für die Stadt erfolgen, um abgestimmte und gezielte Maßnahmen zur Anpassung zu entwickeln, mithilfe derer eine Vorbereitung und ein bestmöglicher Umgang mit den Folgen gewährleistet wird. |
| Projektlaufzeit | 01.11.2022 bis 30.11.2024 |
| Förderkennzeichen | 67DAS0267 |
| Förderprogramm | Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel |
| Förderschwerpunkt | Kommunale Leuchtturmvorhaben sowie Aufbau von lokalen und regionalen Kooperationen |
Weiterführende Informationen finden Sie beim Fördermittelgeber Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und bei der Projekträgerin Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gmbH.




