ausgenommen. An wen muss ich mich wenden? An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Welche Unterlagen werden benötigt?
erforderlich sein. An wen muss ich mich wenden? An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) des Sterbeortes. Welche Unterlagen werden benötigt? Sterbeurkunde oder Todesbescheinigung, Be
muss ich mich wenden? Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Bürgerbüro, Hafenamt), wenn Sie als Angler einen Fischereischein beantragen wollen. Oder an eine
eingeschaltet werden, wenn die Regelungen, die das zuständige Fachamt (beispielsweise Bauordnungsamt, Ordnungsamt) ergriffen hat, nicht ausreichen und die nachbarliche Situation zu eskalieren droht. Das schle
werden. An wen muss ich mich wenden? An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise der Betrieb seinen Sitz hat oder
beantragen. An wen muss ich mich wenden? An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Welche Unterlagen werden benötigt?
im Umgang mit schulabsentem Verhalten zusammen arbeiten. An die Kreise oder kreisfreien Städte (Ordnungsamt), die für die Durchführung eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten zuständig
Kreise und kreisfreien Städte (primäre Zuständigkeit) an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) oder an die Onlinewache Schleswig-Holstein oder direkt an das Landespolizeiamt, Dezernat 13.
Bußgeld geahndet werden. An wen muss ich mich wenden? An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Ordnungsamt). Ausnahme: Bei Bußgeldern, die für die Zuwiderhandlung gegen Vorschriften zum "Halten und Parken"
muss dies anzeigen. An wen muss ich mich wenden? An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk das Wanderlager stattfinden soll. Wichtiger Hinweis: Für die Anzeige eines W