Volltext Die Arbeitslosenbeihilfe für frühere Soldatinnen und Soldaten auf Zeit soll Sie finanziell und sozial absichern, wenn Sie arbeitslos werden. Als Zeitsoldatin oder -soldat sind Sie während der Dienstzeit nicht …
Volltext Das Teilarbeitslosengeld ist eine Entgeltersatzleistung und soll das Arbeitsentgelt teilweise ersetzen, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wegen der Teilarbeitslosigkeit nicht erzielen können. Sie haben Anspruch auf …
Volltext Damit Sie sich mit einer hochgradigen Sehbehinderung oder Hörbehinderung im Beruf und im Alltag zurechtfinden können, müssen Sie über viele spezielle Fertigkeiten verfügen. Die behinderungsbedingt erforderliche …
Volltext Wenn Sie aufgrund von körperlichen, psychischen, Sinnes- oder Lernbeeinträchtigungen besondere Hilfen bei der Berufsausbildung benötigen, können Sie mit einer rehaspezifischen Ausbildung einen Berufsabschluss in einem …
Volltext Für diesen Service der Bundesagentur für Arbeit (BA), registrieren Sie sich zunächst als Unternehmen auf dem Portal arbeitsagentur.de. Hierzu sind die Zugangsdaten für Ihr Benutzerkonto im Portal erforderlich. Die …
Volltext Ihr Unternehmen ist auf der Suche nach neuem Personal oder möchte sich zu Personalfragen informieren oder beraten lassen? Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen ein weites Spektrum an …
Volltext Arbeitsbescheinigung Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, auf Verlangen Ihrer Arbeitnehmerin oder Ihres Arbeitnehmers oder der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Arbeitsbescheinigung an die BA zu …
Volltext Sie wollen offene Stellen besetzen und benötigte Arbeits- und Fachkräfte gewinnen, aber nicht alleine nach passenden Personen suchen? Dafür bietet Ihnen der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) seine …
Volltext Sie planen in Ihrem Betrieb eine größere Anzahl an Entlassungen? Dann sind Sie unter bestimmten Bedingungen verpflichtet, das der Agentur für Arbeit vorab schriftlich zu melden (anzuzeigen). Das gilt auch, wenn Sie …
Volltext Wenn Sie Beschäftigte an einen Dritten verleihen möchten, benötigen Sie dafür grundsätzlich eine Erlaubnis. Sie brauchen keine Erlaubnis, wenn weniger als 50 Menschen in Ihrem Betrieb arbeiten, die Betroffenen bei Ihnen …