erfüllen, das heißt: Sie besitzen ein anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz). Sie besitzen einen für die Gesamtdauer des Verfahrens gültigen Aufenthaltstitel [...] Unterlagen wie bei …
durch Nachweise belegt werden, zum Beispiel: Kopie eines Ausweisdokuments: Personalausweis oder Reisepass oder Aufenthaltstitel Nachweise über dauerhafte und volle Erwerbsminderung Nachweise über Ihr Einkommen:
Voraussetzungen keine erforderliche Unterlagen Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepass und Meldebescheinigung alter Eintragungsschein (Original) bei Eigentümerwechsel, Änderung der Rechtsform
Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung Gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis Beglaubigte Abschriften der Geburtenregister von den Standesämtern der Geburtsorte
eine Mehrehe. erforderliche Unterlagen Für den Nachweis: der Identität und Staatsangehörigkeit: Reisepass des Herkunftslandes oder anerkannter Personalausweis/ID-Karte des Herkunftslandes zum Personenstand:
Unterlagen Für die Beglaubigung benötigen Sie: Betreuungsverfügung im Original Personalausweis oder Reisepass Handlungsgrundlage(n) §§ 1896 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 7 Betreuungsorganisationsgesetz
der Bundeswehr als praktische Tätigkeit zum Erwerb einer Lizenz nach Teil-66 Personalausweis oder Reisepass Nachweis über luftfahrzeugtechnische praktische Erfahrung in der Bundeswehr Nachweise über relevante
Voraussetzungen keine erforderliche Unterlagen Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepass und Meldebescheinigung Nachweis des Eigentumserwerbs an dem Luftfahrzeug Nachweis der Lufttüchtigkeit
zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs. Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) Gegebenenfalls Geburts- beziehungsweise Eheurkunde, falls der Name in den Dokumenten vom jetzigen
Formular Gewerbe-Ummeldung (GewA 2) Nachweis der Identität, zum Beispiel Kopie Personalausweis Kopie Reisepass Meldebescheinigung Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen