Bestehende Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnis Klasse D, D1, DE oder D1E erweitern
Volltext
Um Busse oder Fahrzeugkombinationen aus einem Bus und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse D, DE, D1 oder D1E.
Je nach Klasse sind Sie mit der erweiterten Fahrerlaubnis berechtigt, unterschiedliche Busse zu fahren:
Fahrerlaubnis Klasse D:
- Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und mehr als 8 weiteren Sitzplätzen
- Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm Gesamtgewicht
Fahrerlaubnis Klasse DE:
- Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und mehr als 8 weiteren Sitzplätzen
- Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm Gesamtgewicht
Fahrerlaubnis Klasse D1:
- Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und bis zu 16 weiteren Sitzplätzen
- maximale Gesamtlänge: 8 Meter
- Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm Gesamtgewicht
Fahrerlaubnis Klasse D1E:
- Kraftfahrzeuge mit einem Fahrersitz und bis zu 16 weiteren Sitzplätzen
- maximale Gesamtlänge: 8 Meter
- Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm Gesamtgewicht
Sie möchten Busse fahren? Dann müssen Sie die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen.
Gebühren
Gebühr: 35,70 EUR
Vorkasse: nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html
Wenn Sie den Führerschein per Post erhalten möchten, müssen Sie eine zusätzliche Versandgebühr zahlen.
Ansprechpunkt
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Fristen
Voraussetzungen
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
- Sie sind körperlich und geistig geeignet, einen Bus zu führen.
Je nach Klasse gelten zudem diese Voraussetzungen:
Fahrerlaubnis Klasse D:
- Fahrerlaubnis: B
- Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren
Fahrerlaubnis Klasse DE:
- Fahrerlaubnis: D
- Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren
Fahrerlaubnis Klasse D1:
- Fahrerlaubnis: B
- Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren
Fahrerlaubnis Klasse D1E:
- Fahrerlaubnis: D1
- Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (höchstens 1 Jahr alt)
- leistungspsychologisches Gutachten (höchstens 1 Jahr alt)
- Bescheinigung oder Zeugnis über Sehvermögen
- aktueller Führerschein
- Angaben zur Fahrschule
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- polizeiliches Führungszeugnis (höchstens 3 Monate alt)
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, müssen Sie die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) beachten.
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Führerscheinstelle
Plöner Straße 27
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2134
(Buchstaben P, Sch, St, T Z)
Telefon: +49 4321 942-2256
(Buchstabe K, M und N)
Telefon: +49 4321 942-2777
(Buchstaben G J und O)
Telefon: +49 4321 942-2443
(Buchstaben A C, L und Q)
Telefon: +49 4321 942-2882
(Buchstaben D F, R und S (ohne Sch und St))
Telefax: +49 4321 942-2346
(Verkehrsbehörde)
Webseite:
Webseite der Führerscheinstelle
Webseite:
Termin online vereinbaren
E-Mail:
fuehrerscheinstelle@neumuenster.de
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
(Nur nach Terminvereinbarung über Online-Terminvergabe!)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.