Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen beantragen

Volltext

Leistungen der Sozialhilfe – Hilfen in anderen Lebenslagen – unterstützen Menschen in besonderen Situationen, zum Beispiel bei Krankheit, Behinderung oder anderen außergewöhnlichen Lebenslagen. Sie richten sich auch an Personen, die ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten können, jedoch aufgrund einer besonderen Bedarfssituation vorübergehend auf Unterstützung angewiesen sind. Entscheidend ist dabei, ob ihnen die Aufbringung der notwendigen Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.

Zu den Hilfen in anderen Lebenslagen zählen unter anderem auch Bestattungskosten. Diese gelten nicht als Hilfen bei besonderen sozialen Schwierigkeiten, sondern werden rechtlich den Hilfen in anderen Lebenslagen zugeordnet.

Beispiele für Hilfen in anderen Lebenslagen sind:

  • Bestattungskosten
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Hauswirtschaftshilfe)
  • Altenhilfe (zum Beispiel Wohnung oder Heimplatz)
  • Blindenhilfe

Hilfe in anderen Lebenslagen kann zum Beispiel beantragen, wer auf Grund von Krankheit, Behinderung oder besonderer sozialer Schwierigkeiten auf finanzielle Hilfe angewiesen ist.

Gebühren

Keine

Ansprechpunkt

  • Kreis oder kreisfreie Stadt
  • Ämter und Gemeinden, wenn der Kreis dies an diese übertragen hat.

Fristen

Keine

erforderliche Unterlagen

Von Fall zu Fall sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Bürgerbüro

Kuhberg 18
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2600 (Bürgerbüro)
Telefon: +49 4321 942-2400 (Dokumentenausgabe/Fundbüro)
Telefax: +49 4321 942-2488

Webseite: Termin online vereinbaren
E-Mail: buergerbuero@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Bürgerbüro:


Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr

Dokumentenausgabe/Fundbüro:


Montag von 08:00 bis 11:45 Uhr

Dienstag von 08:00 bis 11:45 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag von 08:00 bis 11:45 und 14:30 bis 17:15 Uhr

Freitag von 08:00 bis 11:45 Uhr

Formulare/Anträge zum Neumünster-Pass, Anmeldung und Abmeldung einer Wohnung, Wohnungsgeberbestätigung und einiges mehr finden Sie

auf unserer Seite "Formulare"

unter dem Punkt "Bürgerbüro".

Adresse:
Stadt Neumünster - Grundsicherung, Pflege, Senioren im Fachdienst Soziale Hilfen

Großflecken 59
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2525

Webseite: Terminvereinbarung
E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr; 14:00 bis 15:00 Uhr


Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr; 14:00 bis 15:00 Uhr


Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr; 14:00 bis 15:00 Uhr


Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

  • Termine gibt es nur nach Vereinbarung. Diese können telefonisch vereinbart werden oder über das Bürgerbüro.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Ansprechpartner:
  • A - Bro

    Telefon: +49 4321 942-2613

  • Brp - Fah

    Telefon: +49 4321 942-2214

  • Kem - Lik

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  • Heio - Kel

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  • Lil - Ni

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  • Nj - Rh

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  • Ri - Sel

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  • Sem - Vit

    Telefon: +49 4321 942-2427

  • Viu - Z

    Telefon: +49 4321 942-2062

Adresse:
Stadt Neumünster - Hilfe zum Lebensunterhalt im Fachdienst Soziale Hilfen

Großflecken 59
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2525

E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de

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Mo – Di: 14:00 – 15:00 Uhr


Do 14:00 – 15:00 Uhr

Termine gibt es nur nach Vereinbarung. Diese können telefonisch vereinbart werden oder über das

Bürgerbüro.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.