Bauaufsicht
Volltext
Die Bauaufsichtsbehörden haben gemäß § 58 Absatz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) bei der
- Errichtung,
- Änderung,
- Nutzungsänderung,
- Beseitigung,
- Nutzung und
- Instandhaltung
von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Die Bauaufsicht überwacht die Einhaltung von Vorschriften zum Beispiel bei der Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen.
Ansprechpunkt
- An die Kreise, kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS).
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Untere Bauaufsichtsbehörde
Brachenfelder Straße 1-3
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2612
(Geschäftszimmer)
Telefon: +49 4321 942-2617
(Archiv der Bauaufsicht)
Telefax: +49 4321 942-2624
Webseite:
Untere Bauaufsichtsbehörde
E-Mail:
bauaufsicht@neumuenster.de
Telefonische Erreichbarkeit:
Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr
sowie Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr
Nutzen Sie auch gerne unseren digitalen Beratungsantrag und unsere FAQs.
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminabsprache.