Untere Bauaufsichtbehörde

Vereinbaren Sie bitte einen Termin, damit wir Sie bestmöglich beraten können!

Ihre Anfragen können Sie auch gerne per E-Mail an uns senden und Sie erhalten kurzfristig einen Terminvorschlag zur Beratung.
Auskünfte über Baulasten erbitten wir schriftlich oder per E-Mail an uns zu richten.
Kopien aus den Hausakten unseres Archivs senden wir Ihnen gerne unter Vorlage eines Eigentümernachweises auf schriftlichen Antrag zu. Bitte geben Sie den genauen Umfang der erforderlichen Unterlagen an. Die Kopien sind wie üblich gebührenpflichtig.

 Kontakt
Fachdienst Bauordnung
Leitung (komm.)

Frau Herrmann
Zimmer 1.20
04321 942 2669
E-Mail
Geschäftszimmer
Frau Sorgenfrei
Zimmer 1.18
04321 942 2617
E-Mail

Sie erreichen uns folgendermaßen:

Schriftlich:
Stadt Neumünster
Fachdienst Bauordnung
Untere Bauaufsichtbehörde
Brachenfelder Straße 1 - 3 • 24534 Neumünster 
Persönlich:
Stadthaus
Brachenfelder Straße 1 - 3 • 24534 Neumünster
1. Etage (Bauaufsicht)
und
Keller (Archiv)

Telefon 04321 942 2769 (Bürgerservice)
Telefax 04321 942 2624

Für die Einsicht in Archiv-Unterlagen fallen folgende Gebühren an:

Akteneinsicht  6,80 Euro
erste Kopie6,80 Euro
jede weitere Kopie1,40 Euro

Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das Fotografieren von Akten nicht gestattet ist!

Noch ein Hinweis in eigener Sache
Vermissen Sie bestimmte Informationen? Oder sind Ihnen Fehler aufgefallen? Dann sind wir Ihnen für entsprechende Hinweise dankbar.
Sie können diese gerne per E-Mail an uns richten.

  • Leitung der Abteilung Bauaufsicht:
 Kontakt
Gaby Herrmann
Zimmer 1.20
04321 942 2669
E-Mail
   
  • Geschäftszimmer:
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Maren Sorgenfrei
Zimmer 1.18
04321 942 2617
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  • Baugenehmigungen, Bauberatung, Bauanzeigen:
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N.N.
Zimmer 1.24
 
Martina Loeser
Zimmer 1.24
04321 942 2605
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Axel Süphke
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04321 942 2630
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Holger Meyer
Zimmer 1.14
04321 942 2632
E-Mail
André Eggert
Zimmer 1.23
04321 942 2604
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Christian Ziegenbein
Zimmer 1.21
04321 942 2852
E-Mail
André Witt
Zimmer 1.14
04321 942 2530
E-Mail
  
  • Sondersachbearbeitung – Werbeanlagen, Fliegende Bauten, Schießstätten, wassergefährdende Stoffe:
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Torsten Arlt
Zimmer 1.17
04321 942 2666
E-Mail
  
 Kontakt
Irene Ahrens
Zimmer 2.3
04321 942 2629
E-Mail
Julia Schrader
Zimmer 2.3
04321 942 2687
E-Mail
Ute Arndt
Zimmer 2.5
04321 942 2479
E-Mail
Inken Holland
Zimmer 2.7
04321 942 2607
E-Mail
  • Baukontrolleur:
 Kontakt
Thorsten Kahle
Zimmer 1.17
04321 942 2663
E-Mail
    
  • Bauaufsichtliches Einschreiten, Widersprüche:
 Kontakt
N.N.
Zimmer 1.14
04321 942 2509
E-Mail
Philipp Wittchow
Zimmer 1.15
04321 942 2368
E-Mail
Sabrina Lucht
Zimmer 1.19
04321 942 2430
E-Mail
   
  • Baulasten; Hausnummernvergabe:
 Kontakt
Sonja Fuchs
Zimmer 2.16
04321 942 2612
E-Mail
  
  • Bauarchiv:
 Kontakt
Zeynel Erdogan
Keller
04321 942 2685
E-Mail

Die Bauaufsichtsbehörde ist eine untere Landesbehörde, die dem Innenministerium unterstellt ist. 

Die Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde sind in der Landesbauordnung (LBO) geregelt. Danach haben die Bauaufsichtsbehörden bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von Anlagen nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und in diesem Zusammenhang erlassenen Anordnungen eingehalten werden.

Die Aufgaben der Bauaufsichtsbehörden werden, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist, nach Weisung erfüllt.

Die wesentlichen Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde sind:

Erteilung von Genehmigungen
Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und die Beseitigung von Anlagen, an die aufgrund baurechtlicher Vorschriften Anforderungen gestellt sind, bedürfen der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist. Hinweise auf genehmigungsfreie Bauvorhaben ergeben sich in den §§ 63,68,76 und 77 LBO.

Bauberatung
Vor Stellung eines Bauantrages können Bauherren sich bei den Bauaufsichtsbehörden zu einzelnen Bauvorhaben beraten lassen. Ebenso können Bauherren zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens einen schriftlichen Vorbescheid beantragen (§ 66 LBO).

Baulasten
Manche Bauvorhaben könnten nicht realisiert werden, weil bestimmte bauordnungsrechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden können (z. B. Unterschreitung der Abstandsflächen). Durch die Eintragung einer Baulast kann die Einhaltung der betroffenen Vorschrift gesichert werden. Bei der Baulast handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die ein anderer Grundstückseigentümer (z. B. ein Nachbar) freiwillig übernimmt. Die Baulast ist in § 80 LBO geregelt.

Denkmalschutz
Für Bauvorhaben, die vom Denkmalschutz betroffen sind, gelten neben den Vorschriften der LBO auch denkmalrechtliche Vorschriften.

Bauaufsichtliches Einschreiten
Manchmal kommt es vor, dass Grundstückseigentümer durch Baumaßnahmen oder Nutzungen in der Nachbarschaft in ihren nachbarschützenden Rechten verletzt werden. Hiergegen kann die Bauaufsicht im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten auf Antrag des Betroffenen einschreiten.

Allerdings ist die Zuständigkeit der Bauaufsicht auf bauliche Anlagen beschränkt.
Die Bauaufsicht ist daher nicht zuständig für z. B.

  • zu hohe Hecken
  • zu laute Nachbarn
  • Entwässerung von Regenwasser
  • ständige Nutzung eines fremden Grundstückes

Archiv
Im Bauarchiv werden alle Bauakten (Hausakten) archiviert. Die Akten werden grundstücksbezogen geführt und enthalten alle auf das Grundstück bezogene Vorgänge (Bauanträge, Voranfragen, Widersprüche usw.). Eigentümer eines Grundstücks können im Rahmen der Öffnungszeiten Einsicht in die Hausakte nehmen und erhalten auf Nachfrage Kopien von Unterlagen. Kaufinteressenten können ebenfalls Akteneinsicht nehmen, sofern sie eine Vollmacht des Nocheigentümers vorlegen.

A. Checkliste für Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung von baulichen Anlagen (ohne Werbeanlagen)

Hier finden Sie eine Checkliste über erforderliche Unterlagen, die im Zusammenhang mit einem Bauantrag anfallen (können).

Folgende Unterlagen sind zwingend:

  1. Bauantragsformular (s. Formulare und Vordrucke)
  2. Lageplan gemäß Bauvorlagenverordnung
  3. aktuelle Flurkarte (nicht älter als 3 Monate)
  4. Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundrisse der Reihe nach vom tiefsten zum höchsten Geschoss, Schnitte und Ansichten)
  5. Abstandsflächennachweis  (Berechnung, zeichnerische Darstellung und ggf. Erläuterungsskizzen)
  6. Erhebungsbogen

Je nach Bauvorhaben können weitere Unterlagen erforderlich sein:

7. Ausnahmeanträge gem. § 31 Abs. 1 BauGB mit Begründung (s. Formulare und Vordrucke)
8. Befreiungsanträge gem. § 31 Abs. 2 BauGB mit Begründung (s. Formulare und Vordrucke)
9. Abweichungsanträge gem. § 71 LBO mit Begründung (s. Formulare und Vordrucke)
10. Berechnung der Zahl der notwendigen Kfz-Stellplätze
11. Berechnung der Zahl der notwendigen Fahrradstellplätze
12. Nachweis des Spielplatzes für Kleinkinder bzw. Darlegung des Wegfalles der Herstellungspflicht ( § 8 LBO )
13. Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung gem. §§ 19-21 BauNVO (Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Baumassenzahl)
14. Zeichnerischer und rechnerischer Nachweis zur Anzahl der Vollgeschosse bzw. Nachweis der Nichtvollgeschossigkeit
15. Nachweis der Barrierefreiheit ( § 52 LBO)
16. Berechnung der Nutzfläche (NF)
17. Berechnung des Brutto-Rauminhaltes (BRI)
18. Baubeschreibung nach § 9 Abs. 1 BauvorlVO mit Angabe der Gebäudeklasse gem. § 2 Abs. 3 LBO (s. Formulare und Vordrucke)
19. Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen (s. Formulare und Vordrucke)
20. Nachweis vorbeugender Brandschutz (s. Formulare und Vordrucke)
21. Erklärung des Statikers/der Statikerin (Anlage 2) - (s. Formulare und Vordrucke)
22. Nachweis der Standsicherheit (s. Formulare und Vordrucke)
23. Nachweis des Wärmeschutzes
24. Nachweis des Schallschutzes
25. Kanalkataster
26. Entwässerungsantrag § 68 LBO (s. Formulare und Vordrucke)
27. Baubeschreibung zur Entwässerung (s. Formulare und Vordrucke)
28. Entwässerungsplan

B. Checkliste für die Errichtung von Werbeanlagen

Folgende Unterlagen sind zwingend:

  1. Bauantragsformular (s. Formulare und Vordrucke)
  2. Baubeschreibung (Angabe der verwendeten Werkstoffe, zur Farbgebung und Beleuchtung)
  3. Aktuelle Flurkarte (nicht älter als 3 Monate)
  4. Lageplan gemäß Bauvorlagenverordnung
  5. Bauzeichnung im Maßstab 1:100
  6. farbiges Lichtbild oder farbige Lichtbildmontage

Je nach Art der Werbeanlage können weitere Unterlagen erforderlich sein:

7. Ausnahmeanträge gem. § 31 Abs. 1 BauGB mit Begründung (s. Formulare und Vordrucke)
8. Befreiungsanträge gem. § 31 Abs. 2 BauGB mit Begründung (s. Formulare und Vordrucke)
9. Abweichungsanträge gem. § 71 LBO mit Begründung (s. Formulare und Vordrucke)
10. Erklärung der Statikerin /des Statikers (Anlage 2) - (s. Formulare und Vordrucke)
11. Nachweis der Standsicherheit (s. Formulare und Vordrucke)
12. Abstandsflächennachweis (Berechnung, zeichnerische Darstellung und ggf. Erläuterungsskizzen)

C. Checkliste für Bauvoranfragen

  1. Festlegung der zu klärenden Fragen (einfaches Anschreiben genügt)
  2. ggf. Betriebsbeschreibung ( § 9 Bauvorlagenverordnung)
  3. aktuelle Flurkarte (nicht älter als 3 Monate)
  4. Lageplan gemäß Bauvorlagenverordnung