Ausnahmegenehmigung für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

Volltext

Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet, wie zum Beispiel Vitrinen, Aufsteller, Flyer. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Dies gilt unter anderem auch für Wahlwerbung.

Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Anbringen von Außenwerbung in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen können im Einzelfall nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel bei Werbeanlagen für die eigene Leistung am Ort der eigenen Leistung.

Außenwerbung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Gebühren

Das Anbringen von Außenwerbung kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Ansprechpunkt

Bei Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Bei Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.

Hinweise (Besonderheiten)

Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Untere Bauaufsichtsbehörde

Brachenfelder Straße 1-3
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2612 (Geschäftszimmer)
Telefon: +49 4321 942-2617 (Archiv der Bauaufsicht)
Telefax: +49 4321 942-2624

Webseite: Untere Bauaufsichtsbehörde
E-Mail: bauaufsicht@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Telefonische Erreichbarkeit:


Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr


sowie Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr



Nutzen Sie auch gerne unseren digitalen Beratungsantrag und unsere FAQs.


Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminabsprache.

Adresse:
Stadt Neumünster - Verkehrsaufsicht

Plöner Straße 27
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2469
Telefon: +49 4321 942-2735
Telefon: +49 4321 942-2742
Telefon: +49 4321 942-2732
Telefax: +49 4321 942-2090

Webseite: Verkehrsaufsicht
E-Mail: verkehrsaufsicht@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr


Mittwoch geschlossen


Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr

Adresse:
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel

Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99

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E-Mail: info@ea-sh.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr