Ausnahmegenehmigung für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
Volltext
Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet, wie zum Beispiel Vitrinen, Aufsteller, Flyer. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Dies gilt unter anderem auch für Wahlwerbung.
Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Anbringen von Außenwerbung in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen können im Einzelfall nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel bei Werbeanlagen für die eigene Leistung am Ort der eigenen Leistung.
Außenwerbung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Gebühren
Das Anbringen von Außenwerbung kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Bei Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Bei Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Untere Bauaufsichtsbehörde
Brachenfelder Straße 1-3
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2612
(Geschäftszimmer)
Telefon: +49 4321 942-2617
(Archiv der Bauaufsicht)
Telefax: +49 4321 942-2624
Webseite:
Untere Bauaufsichtsbehörde
E-Mail:
bauaufsicht@neumuenster.de
Telefonische Erreichbarkeit:
Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr
sowie Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr
Nutzen Sie auch gerne unseren digitalen Beratungsantrag und unsere FAQs.
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminabsprache.
Stadt Neumünster - Verkehrsaufsicht
Plöner Straße 27
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2469
Telefon: +49 4321 942-2735
Telefon: +49 4321 942-2742
Telefon: +49 4321 942-2732
Telefax: +49 4321 942-2090
Webseite:
Verkehrsaufsicht
E-Mail:
verkehrsaufsicht@neumuenster.de
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99
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E-Mail:
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Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr