Die Veterinäraufsicht der Stadt Neumünster weist darauf hin, dass vom 01.Juli 2025 an die Katzenschutzverordnung der Stadt vollumfänglich in Kraft ist. Dies bedeutet:
- Wer im Schutzgebiet (Stadt Neumünster) eine Katze hält (Katzenhalter), muss sie, wenn er der Katze unkontrolliert freien Auslauf gewährt, zuvor dauerhaft kennzeichnen und registrieren lassen. Es dürfen somit ab sofort nur noch mit einem Mikrochip gekennzeichnete und in einem der Behörde zugänglichen Register registrierte Katzen freie Bewegungsmöglichkeit außerhalb der Einwirkungsmöglichkeit des Katzenhalters erhalten.
- Personen, die im Schutzgebiet eine fortpflanzungsfähige Katze halten (Katzenhalter), dürfen dieser nur dann einen unkontrollierten freien Auslauf gewähren, wenn durch vorher getroffene tierärztliche Maßnahmen sichergestellt ist, dass die Katze nicht zur unkontrollierten Fortpflanzung beitragen kann.
Alle Katzenhalter sind aufgefordert, zum Wohle der eigenen Katzen und zum Schutz vor einer unkontrollierten Vermehrung und Verbreitung von Krankheiten in der Katzenpopulation zu handeln.
Es ist erforderlich, dass Katzen identifizierbar (Mikrochip) und einem Besitzer zugeordnet werden können, damit sie nicht unnötig als Fundtiere länger als nötig im Tierheim bleiben müssen.
Die Kastration einer Hauskatze hat sowohl für das Tier selbst als auch für dessen Halter Vorteile:
- Unkontrollierte Vermehrung wird verhindert, ebenso bestimmte Infektionen.
- Tätliche Auseinandersetzungen mit anderen Katzen und daraus resultierende Verletzungen werden weniger häufig und intensiv.
- Das sexuell bedingte weitläufige Herumstreunen wird verhindert.
- Das z. T. tagelange Wegbleiben bzw. Abwandern von Katzen wird vermieden und zugleich reduziert sich die Gefahr für die Tiere, im Straßenverkehr zu verunglücken.
Infoflyer mit weiteren Informationen sind in den Tierarztpraxen in Neumünster und in Wasbek sowie bei Fressnapf und Futterhaus erhältlich.