Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Kinder im Grundschulalter schrittweise einen Anspruch auf Ganztagsförderung. Zuerst gilt er für die erste Jahrgangsstufe. In den folgenden Jahren kommt jeweils die nächste Jahrgangsstufe hinzu.
Ab dem Schuljahr 2029/30 gilt der Anspruch für alle Kinder von Jahrgangsstufe 1 bis 4.
Informationen, Ansprechpersonen sowie die meistgestellten Fragen und Antworten finden Sie auf der Info-Seite “Ganztagsbetreuung in der Grundschule”.
