Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung
Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Kinder im Grundschulalter schrittweise einen Anspruch auf Ganztagsförderung. Zuerst gilt er für die erste Jahrgangsstufe. In den folgenden Jahren kommt jeweils die nächste Jahrgangsstufe hinzu.
Ab dem Schuljahr 2029/30 gilt der Anspruch für alle Kinder von Jahrgangsstufe 1 bis 4.
Der Anspruch umfasst:
- Betreuung an fünf Tagen pro Woche
- bis zu acht Stunden täglich (der Unterricht gehört dazu)
- auch Ferienzeiten (mit bis zu vier Wochen Schließzeit)
Die Teilnahme ist freiwillig. Eltern entscheiden, ob ihr Kind teilnimmt.
Die Stadt Neumünster setzt diesen Auftrag gemeinsam mit ihren 13 Grundschulen bzw. Schulen mit Primarstufe sowie den jeweils beauftragten Trägern der Ganztagsbetreuung zum Schuljahresstart 206/27 um.
Antworten auf häufige Fragen zum künftigen Rechtsanspruch finden Sie in unserer FAQ-Liste. Nutzen Sie sehr gerne auch das Beratungsangebot unseres Familienfleckens.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Mit Schuleintritt besteht der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsförderung im Schulbereich. Der jeweilige Träger der Ganztagsförderung schließt hierzu einen Vertrag mit den Sorgeberechtigten, in dem alle Leistungen genau festgehalten werden.
Die Betreuungszeit beginnt im Anschluss des geplanten Unterrichtsendes.
In den Ferienzeiten wird eine Betreuung von Montag bis Freitag je nach Buchung für 7 bzw. 8 Zeitstunden angeboten.
Grundsätzlich kann eine Früh- oder Spätbetreuung hinzugebucht werden.
Es gibt zwei Buchungsoptionen:
Montag – Freitag bis 15.00 Uhr Elternbeitrag: 100,00 € pro Monat
Montag – Freitag bis 16.00 Uhr Elternbeitrag: 135,00 € pro Monat
Die Ferienbetreuung ist inbegriffen.
Für die Inanspruchnahme einer Früh- bzw. Spätbetreuung wird ein zusätzlicher Beitrag fällig.
Die Kosten für ein Mittagessen sind nicht inbegriffen.
Wenn ihr Kind einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsförderungsplatz hat (Schuleintritt zum Schuljahr 2026/2027) können Sie das Anmeldeformular auf der Internetseite der Stadt nutzen oder direkt im Sekretariat ihrer zuständigen Schule erhalten.
Ausgefüllt kann es im Schulsekretariat wieder abgegeben werden.
An folgenden Schulstandorten können Sie sich direkt an den zuständigen Ganztagsträger vor Ort wenden:
Timm-Kröger-Schule Diakonie Altholstein
Fröbelschule Lebenshilfewerk Neumünster
Derzeit läuft noch das gesetzlich vorgeschriebene Vergabeverfahren zur Auswahl des Ganztagsträgers.
Stand 29.05.2026 stehen inzwischen die künftigen Träger der Ganztagsbetreuung bereits an 11 der 13 Schulstandorte fest. Wir bitten um Verständnis, dass wir die Bekanntgabe der Trägerschaften aufgrund der Fristvorgaben in den Vergaberichtlinien voraussichtlich erst im Laufe des Junis 2026 vornehmen können. Die Veröffentlichung erfolgt jeweils umgehend auf dieser Webseite, sobald diese rechtskonform möglich ist.
Ja, die Beitragsermäßigung erfolgt auf Grundlage der Sozialstaffel. Je nach Einkommenssituation kann sich der Beitrag entsprechend reduzieren. Zudem sind grundsätzlich Ermäßigungen für Geschwisterkinder vorgesehen.
Sie finden den Antrag auf Ermäßigung hier.
In den Schulzeiten wird die Betreuung im Anschluss an die Unterrichtszeiten für 4 Zeitstunden, i.d.R. bis 16:00 Uhr angeboten.
In den Ferienzeiten, an beweglichen Ferientagen und Schulentwicklungstagen gilt ein Anspruch auf 8 Stunden Betreuungszeit von 8:00 bis 16:00 Uhr.
In einem Schuljahr sind insgesamt 4 Wochen an Betreuungsschließzeiten einzuplanen. Diese werden i.d.R. in die Sommerferien (3 Wochen) und in die Weihnachtszeit (1 Woche) fallen.
Sorgeberechtigte von Kindern ohne einen Rechtsanspruch (Schuleintritt vor dem Schuljahr 2026/2027) können sich an die KiTas mit Hortgruppen im Stadtgebiet wenden.
Ja. An allen Schulstandorten wird eine Mittagsverpflegung angeboten. Das Angebot kann auch von Schulkindern in der Ganztagsbetreuung außerhalb des Rechtsanspruchs in Anspruch genommen werden.
Nein. Die Teilnahme am Mittagessen ist für Schulkinder freiwillig und kann auch tageweise gebucht werden. Die Anmeldung erfolgt i.d.R. wochenweise im Voraus bei dem Träger der Ganztagsbetreuung.
Wenden Sie sich bei allen Fragen rund um die Ganztagsförderung gerne an unsere Kolleginnen und Kollegen im Familienflecken (Großflecken 36):
04321 942 2502
familienflecken@neumuenster.de
Beratung für Eltern und Sorgeberechtigte
Für Eltern und Sorgeberechtigte, die Fragen zur Ganztagsbetreuung an den Grundschulen bzw. Schulen mit Primarstufe der Stadt Neumünster haben, stehen Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen des Familienfleckens gerne zur Verfügung:
Familienflecken
Tel. 04321 942 2502
familienflecken@neumuenster.de
Schauen Sie für eine persönliche Beratung auch gerne direkt am Großflecken 36 vorbei!
| Öffnungszeiten | Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 14:00 - 17:00 Uhr |
Fachdienst Schule - Stabstelle Koordination Ganztag
Boostedter Straße 3
24534 Neumünster
Tel. 04321 942 2141
Schulkindbetreuung@neumuenster.de
| telefonische Sprechzeiten | Dienstag | 09:00 - 11:00 Uhr |
| Donnerstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
| Ansprechpersonen | Katharina Sachau-Knopp (Koordination) | Andreas Schwarz (Fachdienstleitung Schule) |
| katharina.sachau-knopp@neumuenster.de | andreas.schwarz@neumuenster.de |