Bebauungspläne (B-Plan) der Stadt Neumünster
Im Bebauungsplan werden für einen einzelnen Teilbereich im Stadtgebiet verbindliche städtebaulichen Festsetzungen zur künftigen Nutzung getroffen.
Die möglichen Festsetzungen eines Bebauungsplanes werden durch das Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt. Hierzu gehören insbesondere Regelungen zu
- Art der baulichen Nutzung (z.B. reines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet etc.)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grund- und Geschossflächenzahl, Zahl der Vollgeschosse etc.)
- überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen
- öffentlichen Verkehrsflächen, Grünflächen etc.
Die Bebauungspläne können darüber hinaus auch baugestalterische Vorschriften nach der Landesbauordnung enthalten; hierdurch können z.B. zulässige Dachformen und -neigungen, Fassaden- und Dachmaterialien, Einfriedigungen etc. geregelt werden.
Bebauungspläne sind grundsätzlich aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes zu entwickeln. Ein Rechtsanspruch auf Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplanes besteht nicht. Die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens beschließt die Ratsversammlung, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der Stadt Neumünster erforderlich ist.
Zu jedem Bebauungsplan gehört eine Begründung. In der Begründung zum Bebauungsplan werden die Ziele und Zwecke des Planes dargestellt und die getroffenen Festsetzungen erläutert. Bei den meisten Bebauungsplänen muss die Begründung zudem einen Umweltbericht enthalten, in dem die Auswirkungen der Planung auf die Belange des Umweltschutzes vertiefend dargestellt werden.
Ansprechpartner/-innen
Für Bebauungspläne, Flächennutzungspläne und den Landschaftsplan im Fachdienst Stadtplanung und -entwicklung im Stadthaus, Brachenfelder Straße 1 bis 3
Frau Nüssle Zimmer E.6 (Erdgeschoss) Telefon 04321 942 28 81 | Herr Dr. Widderich Zimmer E.5 (Erdgeschoss) Telefon 04321 942 31 45 |
Herr Meer Zimmer E.21 (Erdgeschoss) Telefon 04321 942 26 72 | Herr Langer Zimmer E.7 (Erdgeschoss) Telefon 04321 942 24 12 |
Herr Heilmann Zimmer E.2 (Erdgeschoss) Telefon 04321 942 26 23 | Frau Kröger Zimmer E.8 (Erdgeschoss) Telefon 04321 942 26 43 |
Herr Schwingen Zimmer E.7 (Erdgeschoss) Telefon 04321 942 26 67 |