Videoüberwachung auf der Klosterinsel
Auf der Klosterinsel wird ab Freitag, 18. September 2026, wieder eine Videoüberwachungsanlage installiert. Die Maßnahme nach § 184 (2) LVwG ist zunächst bis zum 30. November 2026 vorgesehen. Stadt und Polizei wollen damit frühzeitig und präventiv einer negativen Entwicklung entgegenwirken.
Die Klosterinsel hatte sich zu einem Kriminalitäts- und Gefahrenschwerpunkt entwickelt. Die Videoüberwachung hat 2023, 2024 und 2025 die Situation vor Ort verbessert. Die Kriminalitätszahlen rechtfertigten es schließlich nicht mehr, diese Einschränkung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger auch 2026 aufrecht zu erhalten.
Seit Beginn der Sommerferien 2026 ist ein leichter Anstieg von Straftaten zu verzeichnen. Dabei handelt es sich insbesondere um Diebstähle, Körperverletzungen und Drogendelikte, die innerhalb der dort aufhältigen Gruppen verübt werden. Unbeteiligte Dritte waren nach den bisherigen Erkenntnissen nicht betroffen.
Stadt und Landespolizei wollen nicht abwarten, bis sich die Situation weiter verschärft. Die Videoüberwachung ist gemeinsam mit der verstärkten Präsenz von Polizei und Kommunalem Ordnungsdienst ein Instrument, mit dem frühzeitig und gezielt reagiert werden kann. Die Livebilder der Videoüberwachung laufen im 1. Polizeirevier Neumünster auf.
Folgende Schilder weisen auf den betreffenden Bereich hin:
Stadt Neumünster
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Telefon 04321 942 2417
E-Mail: ordnungsangelegenheiten@neumuenster.de
Bei Fragen zum Datenschutz oder vermuteten Verletzungen des Datenschutzrechtes können Sie sich an die behördliche Datenschutzbeauftragten für die Stadt Neumünster wenden, die aufgrund struktureller Veränderungen Folgende sind:
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
E-Mail: datenschutz@segeberg.de
Telefon: 04551 951 9851
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.
Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO).
Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen.
Zuständige Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein:
Landesbeauftragte(r) für Datenschutz des Landes Schleswig-Holstein
Kontakt:
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Postfach 7116, 24171 Kiel
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de
Telefon: 0431 988 1200 | Telefax: 0431 988 1223
Videoüberwachung auf dem Schulhof der Vicelinschule
Die Vicelinschule liegt im Stadtteil Vicelinviertel und ist eine Grundschule. Das Gelände ist auch für die Öffentlichkeit geöffnet und dient allen Menschen als Begegnungsort.
Leider wird der Schulhof nicht nur dafür genutzt, sondern dort wird auch immer wieder Müll entsorgt. Zudem hat Vandalismus in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Aus diesem Grunde wird gem. § 14 Absatz 1 Nr. 1 und Nr. 2 LDSG eine Videoüberwachung eingesetzt, die zur Aufklärung von Straftaten beitragen soll.
Die Videokameras sind von Montag bis Freitag außerhalb der Unterrichtszeiten und am Wochenende rund um die Uhr scharf geschaltet. Die Aufnahmen dienen als Beweismittel.
Stadt Neumünster
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Schule, Sport und Jugend
Fabrikstraße 10, 24534 Neumünster
Telefon 04321 942 3376 (Geschäftszimmer)
E-Mail: schulesportundjugend@neumuenster.de

