Bebauungsplan Nr. 181 "Westlich Fehmarnstraße"

Amtliche Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 181 „Westlich Fehmarnstraße“

  • Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Stadtteil: Wittorf

Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 181 „Westlich Fehmarnstraße“ für das Gebiet westlich der Fehmarnstraße, nördlich des Grundstücks Fehmarnstraße 20, östlich der Grundstücke Helmoldstraße 10 ‑ 24 und südlich des Grundstücks Fehmarnstraße 14 im Stadtteil Wittorf gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen. Wesentliches Planungsziel des Bebauungsplanes ist es, Wohnbauflächen sowohl für den verdichteten Geschosswohnungsbau wie auch für Reihenhäuser zu schaffen. Mit dem Bebauungsplan soll dafür die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden. 

In der Zeit vom 19.12.2022 bis 03.02.2023 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Parallel dazu wurde die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB durchgeführt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Entwurf des Bebauungsplanes in Teilbereichen geändert bzw. ergänzt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Aufgrund von Planänderungen bzw. -ergänzungen liegt der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu jedermanns Einsicht erneut öffentlich aus:

Zeit: 27. Juni bis 28. Juli 2023 während der Dienststunden
montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und
freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Ort: Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung,
Brachenfelder Straße 1 bis 3 (Erdgeschoss)
24534 Neumünster

Die ausgelegten Planunterlagen umfassen

  • den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 181 „Westlich Fehmarnstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B),
  • der Entwurf der dazugehörigen Begründung,
  • 14. Anpassung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 181,
  • Entwässerungskonzept, WVK, Neumünster, 19.10.2022,
  • Lärmtechnische Untersuchung (Gewerbelärm), WVK, Neumünster, 29.03.2022,
  • Artenschutzrechtliche Kurzstellungnahme, bioplan, Großharrie, 15.02.2023,
  • Geotechnischer Bericht zur Vorerkundung (Flurstück 302), Boden & Lipka, Kiel, 13.05.2020,
  • Orientierende Untersuchung Altstandort Fehmarnstraße 18, Hanseatisches Umwelt-Kontor, Lübeck, 26.02.2020,
  • Orientierende Untersuchung Altstandort Fehmarnstraße 16, Hanseatisches Umwelt-Kontor, Lübeck, 19.03.2021,
  • Ergänzende Umwelttechnische Untersuchung Altstandort Fehmarnstraße 16-18, Hanseatisches Umwelt-Kontor, Lübeck, 10.01.2023,
  • Energetische Stellungnahme, Horn + Horn, Neumünster, 09.11.2022.

Informationen zum Zustand von Boden, Natur und Landschaft können dem geltenden Landschaftsplan der Stadt Neumünster entnommen werden. Dieser kann beim Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung auf Nachfrage eingesehen werden.

Die ausliegenden Entwurfsunterlagen können während der Auslegungsfrist (beginnt am 27. Juni!) auch auf der Internetseite der Stadt Neumünster unter Beteiligung der Öffentlichkeit eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen zum gesamten Bebauungsplan sowohl schriftlich oder nach vorheriger Terminvereinbarung  (04321 942 2881, 04321 942-0) zur Niederschrift abgeben. Des Weiteren können Stellungnahmen auch per E-Mail an stadtplanung@neumuenster.de gesendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Neumünster deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Hinweise zum Datenschutz:
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben wird, erhält dessen Absender keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ zu entnehmen, das zusammen mit den Planunterlagen ausliegt.

Die Bekanntmachung kann außerdem im Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung zu den üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Neumünster, den 15.06.2023
gez.
Tobias Bergmann 
Oberbürgermeister