Öffentliche Auslegung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 122 "Schwarzer Weg"

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 122 „Schwarzer Weg“

Stadtteil: Böcklersiedlung-Bugenhagen

Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 16.03.2022 den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 122 „Schwarzer Weg“ für das unbebaute Teilgrundstück 283 (Flur 40, Gemarkung 4713) zwischen dem Schwarzen Weg im Westen, dem Gewerbegebiet am Schwarzen Weg im Norden, der Bebauung der Bau-Berufsgenossenschaft Hamburg im Osten und der Kleingartenanlage „Glückauf“ im Stadtteil Böcklersiedlung-Bugenhagen gebilligt und zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Durch die Planung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung weiterer Grundstücke für gewerbliche bzw. gemischte Nutzungen geschaffen werden.

Die Entwurfsunterlagen liegen öffentlich aus und können wie folgt eingesehen werden:

Zeit:  25. Mai 2022 bis 24. Juni 2022 während der Dienststunden
montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr und
freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Ort:   Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung, Stadthaus
Brachenfelder Straße 1 bis 3 (Erdgeschoss) in 24534 Neumünster

Die ausgelegten Planunterlagen umfassen:

  • Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 122 „Schwarzer Weg“, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B)
  • Entwurf der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht samt Biotoptypenplan,
    hierin enthalten sind Aussagen zu folgenden Schutzgütern:
  • zu den Auswirkungen auf Pflanzen und Biotoptypen (geschützte Biotope), Tiere und Artenschutz (Vögel, Fledermäuse, Haselmaus, Amphibien), biologische Vielfalt, Boden (Bodenfunktionen, Versiegelung), Wasser (Grundwasser), Klima/Luft, Landschaft/Landschaftsbild und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie,
  • zu den umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit/zum Immissionsschutz (insbes. zum Lärmschutz: Gewerbe- und Verkehrslärm),
  • zu umweltbezogenen Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,
  • zur naturschutzfachlichen Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung (Ausgleichsbedarf, Ausgleichsmaßnahmen).
  •  Entwurf einer Artenschutzprüfung vom 09.12.2021
     (Artenschutzrechtliche Betroffenheit der Fauna mit Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen)
  •  Verkehrliche Betrachtung (Verkehrserzeugung und Verkehrsprognose)

•   die zu der Planung bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

  • zum Immissionsschutz (Bestand einer immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen),
  • zum (Bau-)Denkmalschutz (allg. Hinweis auf § 15 Denkmalschutzgesetz zum Verhalten beim Fund von Denkmalen),
  • zum Naturschutz (Knick, Ersatzbäume für Baumfällung),
  • zur Versickerung von Niederschlagswasser,
  • zum Kampfmittelverdacht.

Informationen zum Zustand von Boden, Natur und Landschaft können dem geltenden Landschaftsplan der Stadt Neumünster entnommen werden. Dieser kann beim Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung auf Nachfrage eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen sowohl schriftlich als auch per E-Mail an stadtplanung @neumuenster.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift im Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung abgeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Neumünster deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die ausliegenden Entwurfsunterlagen können während der Auslegungsfrist auch auf der Internetseite der Stadt Neumünster unter Beteiligung der Öffentlichkeit und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig Holstein (Themenportal „Bauleitpläne“) eingesehen werden.

Hinweise zum Datenschutz:
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben wird, erhält dessen Absender keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ zu entnehmen, das zusammen mit den Planunterlagen ausliegt.

Neumünster, den 10. Mai 2022

Tobias Bergmann
Oberbürgermeister