Bebauungsplan Nr. 206 B "Kreuzkamp/Stubbenkammer"

Amtliche Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 206 B „Kreuzkamp / Stubbenkammer“

  • Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Stadtteil: Einfeld

Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 07.12.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 206 B „Kreuzkamp / Stubbenkammer“ für das Gebiet zwischen den Straßen Kreuzkamp im Norden und Stubbenkammer im Süden, östlich des Roschdohler Weges sowie westlich des Mecklenburger Weges und der Kleingartenanlage „Einfeld“ bzw. des SWN-Umspannwerkes Nord im Stadtteil Einfeld gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Hinterlandbebauung schaffen, um den Bedarf an Wohnbaugrundstücken zu decken.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 206 B hat in der Zeit vom 22.03.2023 bis zum 25.04.2023 erneut öffentlich ausgelegen. Parallel hierzu wurden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die der Nachbargemeinden eingeholt. 

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen im o. g. Beteiligungsverfahren wurde der Entwurf des Bebauungsplanes nach der erneuten öffentlichen Auslegung nochmals geändert und soll gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut ausgelegt werden. Insbesondere ergaben sich Änderungen der Planunterlagen hinsichtlich der Festsetzungen im öffentlichen Verkehrsraum, an den Baugrenzen entlang der Straße Stubbenkammer, der Solardachpflicht sowie der Dachbegrünung.    

Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung wurde gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen des Satzungsentwurfs abgegeben werden können, die in der Übersicht (Anlage 3) aufgeführt und in der Begründung farblich grün markiert sind.

Aufgrund von Planänderungen liegt der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes zu jedermanns Einsicht verkürzt erneut öffentlich aus:

Zeit: 13. bis 28. Juni 2023 während der Dienststunden
montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und
freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Ort: Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung,
Brachenfelder Straße 1 bis 3 (Erdgeschoss)
24534 Neumünster

Die ausgelegten Planunterlagen umfassen

  • den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 206 B „Kreuzkamp / Stubbenkammer“,
  • bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B),
  • die dazugehörige Begründung,
  • die Übersicht der geänderten Teile.

Informationen zum Zustand von Boden, Natur und Landschaft können dem geltenden Landschaftsplan der Stadt Neumünster entnommen werden. Dieser kann beim Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung auf Nachfrage eingesehen werden.

Die ausliegenden Entwurfsunterlagen können während der Auslegungsfrist auch auf der Internetseite der Stadt Neumünster unter Beteiligung der Öffentlichkeit und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig Holstein (Themenportal „Bauleitpläne“) eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen sowohl schriftlich als auch per E-Mail an stadtplanung@neumuenster.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Neumünster deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Hinweise zum Datenschutz:
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben wird, erhält dessen Absender keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ zu entnehmen, das zusammen mit den Planunterlagen ausliegt.

Die Bekanntmachung kann außerdem im Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung zu den üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Neumünster, den 31.05.2023
gez.
Tobias Bergmann 
Oberbürgermeister