Bebauungsplan Nr. 206 B "Kreuzkamp/Stubbenkammer"

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neumünster 

Bebauungsplan Nr. 206 B "Kreuzkamp / Stubbenkammer" 

  • Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Stadtteil: Einfeld

Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 07.12.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 206 B „Kreuzkamp / Stubbenkammer“ für das Gebiet zwischen den Straßen Kreuzkamp im Norden und Stubbenkammer im Süden, östlich des Roschdohler Weges sowie westlich des Mecklenburger Weges und der Kleingartenanlage „Einfeld“ bzw. des SWN-Umspannwerkes Nord im Stadtteil Einfeld gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Hinterlandbebauung schaffen, um den Bedarf an Wohnbaugrundstücken zu decken.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Aufgrund von Planänderungen bzw. -ergänzungen liegt der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes zu jedermanns Einsicht erneut öffentlich aus:

Zeit: 22.03.2023 bis 25.04.2023 während der Dienststunden
montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr und
freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Ort:  Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung
Brachenfelder Straße 1 - 3 (Erdgeschoss)

 Die ausgelegten Planunterlagen umfassen:

  • den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 206 B „Kreuzkamp / Stubbenkammer“;  bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B),
  • die dazugehörige Begründung,
  • die artenschutzrechtliche Potentialabschätzung inkl. Nachtrag zur Haselmaus,
  • das Schallschutzgutachten,
  • die energetische Stellungnahme.

Informationen zum Zustand von Boden, Natur und Landschaft können dem geltenden Landschaftsplan der Stadt Neumünster entnommen werden. Dieser kann beim Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung auf Nachfrage eingesehen werden.

Die ausliegenden Entwurfsunterlagen können während der Auslegungsfrist auch unter Beteiligung der Öffentlichkeit und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig Holstein (Themenportal „Bauleitpläne“) eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen zum gesamten Bebauungsplanentwurf sowohl schriftlich als auch per E-Mail an stadtplanung@neumuenster.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Neumünster deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Hinweise zum Datenschutz:

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben wird, erhält dessen Absender keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ zu entnehmen, das zusammen mit den Planunterlagen ausliegt.

Die Bekanntmachung kann außerdem im Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung zu den üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Neumünster, den 08.03.2023

gez. Tobias Bergmann
Oberbürgermeister