Bebauungsplan Nr. 181 „Westlich Fehmarnstraße“

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neumünster

Bebauungsplan Nr. 181 „Westlich Fehmarnstraße“

  • Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Stadtteil: Wittorf

Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 181 „Westlich Fehmarnstraße“ für das Gebiet westlich der Fehmarnstraße, nördlich des Grundstücks Fehmarnstraße 20, östlich der Grundstücke Helmoldstraße 10 ‑ 24 und südlich des Grundstücks Fehmarnstraße 14 im Stadtteil Wittorf gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen. Wesentliches Planungsziel des Bebauungsplanes ist es, Wohnbauflächen sowohl für den verdichteten Geschosswohnungsbau wie auch für Reihenhäuser zu schaffen. Mit dem Bebauungsplan soll dafür die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden. 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt öffentlich aus und kann nach vorheriger Anmeldung eingesehen werden.

Zeit19.12.2022 bis 03.02.2023 zu folgenden Zeiten:
montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr
freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
OrtFachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung,
Brachenfelder Straße 1 - 3 (Erdgeschoss)

Die ausgelegten Planunterlagen umfassen:

  • den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 181 „Westlich Fehmarnstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B),
  • der Entwurf der dazugehörigen Begründung,
  • 14. Anpassung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 181,
  • Entwässerungskonzept, WVK, Neumünster, 19.10.2022,
  • Lärmtechnische Untersuchung (Gewerbelärm), WVK, Neumünster, 29.03.2022.

Informationen zum Zustand von Boden, Natur und Landschaft können dem geltenden Landschaftsplan der Stadt Neumünster entnommen werden. Dieser kann beim Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung auf Nachfrage eingesehen werden.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die ausliegenden Entwurfsunterlagen unter Beteiligung der Öffentlichkeit eingestellt.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen nach vorheriger Anmeldung einsehen und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder nach vorheriger Terminvereinbarung (04321/942-2881, 04321/942-0) zur Niederschrift abgeben. Des Weiteren können Stellungnahmen auch per E-Mail an stadtplanung@neumuenster.de gesendet werden.

Zur Eindämmung des SARS-CoV-2 ist das Verwaltungsgebäude der Stadt Neumünster ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung betretbar. In dem Fall, dass aufgrund von Änderungen der Bestimmungen zur Eindämmung des SARS-CoV-2 kein Zutritt für die Öffentlichkeit in das Stadthaus Neumünster mehr möglich ist, können die Entwurfsunterlagen zusätzlich zur Bereitstellung im Internet auch auf Antrag per E-Mail oder per Post versendet werden. Weitere Hinweise und Schutzbestimmungen sind von der Website der Stadt Neumünster zu entnehmen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Neumünster deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben wird, erhält dessen Absender keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ zu entnehmen, das zusammen mit den Planunterlagen ausliegt.

Neumünster, den 06.12.2022

Tobias Bergmann
Oberbürgermeister