63. Änderung des Flächennutzungsplanes „Brückenstraße/ Rendsburger Straße“

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER STADT NEUMÜNSTER

63. Änderung des Flächennutzungsplanes „Brückenstraße/ Rendsburger Straße“

- Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Stadtteil: Gartenstadt

Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung und Umwelt der Stadt Neumünster hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2025 die Aufstellung der 63. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Neumünster von 1990 beschlossen.

Am 20. November 2025 hat der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung und Umwelt der Stadt Neumünster in seiner Sitzung den Entwurf der 63. Änderung des Flächennutzungsplanes „Brückenstraße/ Rendsburger Straße“ für das Gebiet südlich der Brückenstraße, östlich der Rendsburger Straße und westlich der Bahnlinie Hamburg-Altona – Kiel im Stadtteil Gartenstadt gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.

Durch die Planung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Wandlung der Gewerbebrache in eine Parkanlage mit Spiel- und Sportflächen sowie für die Einrichtung einer Multifunktionsfläche geschaffen werden.

Die Entwurfsunterlagen, die Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist

vom 22. Dezember 2025 bis 30. Januar 2026

im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetadresse eingesehen werden:
www.neumuenster.de/beteiligung-bauleitplanung

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Entwurfsunterlagen öffentlich aus und können wie folgt eingesehen werden:

Auslegungszeit:22. Dezember 2025 bis 30. Januar 2026
Auslegungsort:Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung, Erdgeschoss des Stadthauses, Brachenfelder Straße 1 - 3, 24534 Neumünster
Öffnungszeiten:montags bis donnerstag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt:Herr Dr. Widderich (Telefon 04321 942 2680) 

Die veröffentlichten Entwurfsunterlagen umfassen:

  • den Entwurf zur 63. Änderung des Flächennutzungsplanes „Brückenstraße/ Rendsburger Straße“,
  • den Begründungsentwurf mit Umweltbericht; hierin sind Aussagen zu den folgenden Schutzgütern enthalten:
  1. zu den umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit im Hinblick auf den Immissionsschutz (insbesondere zur Lärmbelastung und Belastungen während der Bauzeit) und zur Veränderung der Nutzungssituation (Erholung und Infrastruktur),
  2. zu den Auswirkungen auf Pflanzen (insbesondere zur vorhandenen Vegetation und gesetzlich geschützten Biotopen) und Tiere,
  3. zu den Auswirkungen auf Fläche (insbesondere zum Flächenverbrauch), Boden (insbesondere zu Bodenbelastungen, -profil und -versiegelungen und Kampfmittelverdacht), Wasser (insbesondere zu Oberflächen- und Grundwasser) und Klima/Luft (insbesondere zu Kleinklima),
  4. zu den umweltbezogenen Auswirkungen auf Landschaftsbild/Ortsbild, Kulturgüter (z.B. Kulturdenkmale) und sonstige Sachgüter,
  5. sowie zu deren Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen,
  • Sicherungskonzept und Bodenmanagement Park am ehem. Rangierbahnhof, 27.02.2025
  • Baugrund- und Grundwassergutachten, 03.03.2025
  • Gutachten zur Versickerungsfähigkeit, 04.03.2025
  • Freianlagenplan, 22.04.2025
  • Bericht zur öffentlichen Beteiligung – Park am ehem. Rangierbahnhof, 07.03.2025
  • Kartierung Bestand Fledermäuse 2023/24, 20.11.2025
  • Kartierung Brutvogelreviere 2024, 14.08.2025
  • Kartierung Bestand Biotoptypen, 25.11.2025
  • die zu den Planungen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, und zwar
  1. zu Kulturdenkmälern (Fachdienst Bauordnung, Abt. Bauaufsicht / Untere Denkmalschutzbehörde, 12.06.2025)
  2. zu archäologischen Kulturdenkmalen (Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, 12.06.2025),
  3. zu Altlasten (Fachdienst Natur und Umwelt, Abt. Naturschutz / UBB, 09.07.2025),
  4. zum vorsorgenden Bodenschutz (Fachdienst Natur und Umwelt, Abt. Naturschutz / UBB, 09.07.2025),
  5. zur Oberflächenentwässerung (Fachdienst Natur und Umwelt, Abt. Naturschutz / UWB, 09.07.2025),
  6. zur Abfallentsorgung (Fachdienst Technisches Betriebszentrum, 02.01.2024),
  7. zur Beleuchtung (Stabsstelle Klima und Umweltqualität 09.07.2025)
  8. zur Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen (Fachdienst Natur und Umwelt, Abt. Naturschutz / UNB, 09.07.2025),
  9. zum Artenschutz (Fachdienst Natur und Umwelt, Abt. Naturschutz / UNB, 09.07.2025),
  10. zu Gehölzpflanzungen (Fachdienst Natur und Umwelt, Abt. Naturschutz / UNB, 09.07.2025),
  11. zu Abtragsböden (Fachdienst Natur und Umwelt, Abt. Naturschutz / UAB, 09.07.2025),
  12. zum Kampfmittelverdacht (Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein, Landeskriminalamt, Abt. 3, Dez. 33 (Kampf-mittelräumdienst), 11.06.2025),
  13. zum Klimaschutz (insbesondere zu Baumpflanzungen und zum Mikroklima) (Stabsstelle Klima und Umweltqualität, 09.07.2025),
  14. zur Freiflächengestaltung und Grünordnung (Fachdienst Natur und Umwelt, Abt. Naturschutz, 09.07.2025; Stabsstelle Klima und Umweltqualität, 09.07.2025),

Darüber hinaus sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Flächennutzungsplan der Stadt Neumünster, 1990,
  • Landschaftsplan der Stadt Neumünster, 2000 – hierin sind Informationen zum Zustand von Boden, Natur und Landschaft enthalten.

Weiterhin sind folgende Unterlagen verfügbar, welche jedoch nicht Bestandteil des Verfahrens zur 63. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Neumünster sind, sondern der Verdeutlichung der anschließenden Ausführungsplanung dienen:

  • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) mit Artenschutzprüfung und Antrag auf Befreiung vom Biotopschutz, 28.11.2025
  • Kartierung Eingriffe und Maßnahmen, 28.11.2025

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltrelevanten Stellungnahmen einsehen und Stellungnahmen abgeben. Stellungnahmen sollen elektronisch an

Bauleitplanung.Beteiligung@neumuenster.de

übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift im Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung abgeben werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Neumünster deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben wird, erhält dessen Absender keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ zu entnehmen, das zusammen mit den Planunterlagen ausliegt.

Eine Vereinigung im Sinne von § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 des UmweltRechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird im Internet unter www.neumuenster.de zugänglich gemacht und kann dort über die Schaltflächen „Verwaltung & Politik / Bekanntmachungen / Amtliche Bekanntmachungen“ aufgerufen werden. 

Neumünster, den 14.12.2025

Gez. Tobias Bergmann
Oberbürgermeister