Amtliche Bekanntmachung
59. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 95 „Grüner Weg, ehemals Lekkerland“
- Wiederholung der Veröffentlichung der beiden Entwürfe der Bauleitpläne gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Stadtteil: Wittorf
Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung und Umwelt der Stadt Neumünster hat in seiner Sitzung am 28. November 2024 die Entwurfsunterlagen der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 95 „Grüner Weg, ehemals Lekkerland“ für das Gebiet südwestlich des Grünen Weges, südöstlich der Lindenstraße, nordwestlich der Altonaer Straße im Bereich des ehemaligen Lekkerland-Geländes im Stadtteil Wittorf gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.
Durch die Planung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Wandlung der Gewerbebrache in ein Wohnbaugebiet für verdichteten Eigenheimbau und Geschosswohnungsbau sowie für die Errichtung einer Kita und ggf. wohnergänzender Dienstleistungen geschaffen werden.
Es handelt sich um die Wiederholung der Veröffentlichung im Internet insbesondere aufgrund eines Verfahrensfehlers bei der Veröffentlichung im Internet für die 59. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Die Entwurfsunterlagen, die jeweiligen Begründungen sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist
vom 20. Januar bis 21. Februar 2025
im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetadresse eingesehen werden:
www.neumuenster.de/beteiligung-bauleitplanung
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Entwurfsunterlagen öffentlich aus und können wie folgt eingesehen werden:
Zeit: | 20.Januar bis 21. Februar 2025 während der Dienststunden montags bis donnerstags von 08:30 bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Ort: | Fachdienst Stadtplanung und -entwicklung Stadthaus Brachenfelder Straße 1 bis 3 (Erdgeschoss) in 24534 Neumünster |
Die veröffentlichten Entwurfsunterlagen umfassen:
- den Entwurf zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes „Grüner Weg, ehemals Lekkerland“,
- den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 95 „Grüner Weg, ehemals Lekkerland“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B),
- die jeweils dazugehörigen Begründungsentwürfe mit Umweltberichten; hierin sind Aussagen zu den folgenden Schutzgütern enthalten:
zu den umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit im Hinblick auf den Immissionsschutz (insbesondere zur Lärmbelastung (Gewerbe und Verkehr) und Belastungen während der Bauzeit) und zur Veränderung der Nutzungssituation (Erholung, Nahversorgung und Infrastruktur),
zu den Auswirkungen auf Pflanzen (insbesondere zur vorhandenen Vegetation, zu Knickstrukturen und gesetzlich geschützten Biotopen) und Tiere (insbesondere Fledermäuse, Brutvögel und Amphibien),
zu den Auswirkungen auf Fläche (insbesondere zum Flächenverbrauch), Boden (insbesondere zu Bodenbelastungen, -profil und -versiegelungen und Kampfmittelverdacht), Wasser (insbesondere zu Oberflächen- und Grundwasser) und Klima/Luft (insbesondere zu Kleinklima),zu den umweltbezogenen Auswirkungen auf Landschaftsbild/Ortsbild, Kulturgüter (z.B. Kulturdenkmale) und sonstige Sachgüter
sowie zu deren Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen - das städtebauliche Konzept, 30.07.2024
- der Geotechnische Bericht, 21.07.2022
- die Orientierende Untersuchung zum Großhandelsgebäude ehem. Lekkerland, 21.06.2022
- das Verkehrs- und Mobilitätsgutachten, 30.07.2024
- das Energieversorgungskonzept, 18.12.2023
- das Entwässerungskonzept, 04.07.2024
- die Lärmtechnische Untersuchung zum Gewerbelärm, 26.04.2024
- die Lärmtechnische Untersuchung zum Verkehrslärm, 26.04.2024
- der Straßenbaulageplan Grüner Weg, 30.07.2024
- der Freiflächenplan, 05.07.2024
- das Bodengutachten, 21.07.2022
- die Biotoptypenkarte, 01.07.2024
- der Kartierbericht Brutvögel, 03.06.2024
- der Kartierbericht Fledermäuse, 04.07.2024
die zu den Planungen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, und zwar
- zu Kulturdenkmälern (Fachdienst Bauordnung, Abt. Bauaufsicht / Untere Denkmalschutzbehörde, 04.01.2024)
- zu archäologischen Kulturdenkmalen (Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, 20.12.2023),
- zu Altlasten (Fachdienst Natur und Umwelt, Abt. Naturschutz / UBB, 01.02.2024),
- zum vorsorgenden Bodenschutz (Fachdienst Natur und Umwelt, Abt. Naturschutz / UBB, 01.02.2024),
- zur Oberflächenentwässerung (Fachdienst Natur und Umwelt, Abt. Naturschutz / UWB, 01.02.2024; Fachdienst Tiefbau und Grünflächen, Abt. Tiefbau, AG Straßenbau, 29.01.2024),
- zur Abfallentsorgung (Fachdienst Technisches Betriebszentrum, 02.01.2024),
- zur Beleuchtung (Fachdienst Natur und Umwelt, Abt. Naturschutz / UNB 01.02.2024)
- zur Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen (Fachdienst Natur und Umwelt, Abt. Naturschutz / UNB, 01.02.2024),
- zum Artenschutz (Fachdienst Natur und Umwelt, Abt. Naturschutz / UNB, 01.02.2024),
- zu den Knickstrukturen (Fachdienst Natur und Umwelt, Abt. Naturschutz / UNB, 01.02.2024; Fachdienst Technisches Betriebszentrum, 02.01.2024),
- zu Gehölzpflanzungen (Fachdienst Natur und Umwelt, Abt. Naturschutz / UNB, 01.02.2024),
- zu Abtragsböden (Fachdienst Natur und Umwelt, Abt. Naturschutz / UAB, 01.02.2024),
- zum Kampfmittelverdacht (Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein, Landeskriminalamt, Abt. 3, Dez. 33 (Kampf-mittelräumdienst), 20.12.2023),
- zum Klimaschutz (insbesondere zur Dach- und Fassadenbegrünung, zu Baumpflanzungen, zu Grünflächen im Plangebiet, zur Nutzung von Solarenergie und zur Beschaffenheit von versiegelten Flächen) (Fachdienst Bauordnung, Abt. Bauaufsicht / Untere Bauaufsichtsbehörde, 02.02.2024; Stabsstelle Klima und Umweltqualität, 01.02.2024),
- zur Freiflächengestaltung und Grünordnung (Fachdienst Bauordnung, Abt. Bauaufsicht / Untere Bauaufsichtsbehörde, 02.02.2024; Stabsstelle Klima und Umweltqualität, 01.02.2024)
Darüber hinaus sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- Flächennutzungsplan der Stadt Neumünster, 1990,
- Landschaftsplan der Stadt Neumünster, 2000 – hierin sind Informationen zum Zustand von Boden, Natur und Landschaft enthalten.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle, die sich für Planung interessieren, die Planunterlagen und die umweltrelevanten Stellungnahmen einsehen und Stellungnahmen abgeben. Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse
Bauleitplanung.Beteiligung@neumuenster.de
übermittelt werden.
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift im Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung abgeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Neumünster deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB.
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben wird, erhält dessen Absender keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ zu entnehmen, das zusammen mit den Planunterlagen ausliegt.
Für die Flächennutzungsplanänderung gilt:
Eine Vereinigung im Sinne von § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 des UmweltRechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Neumünster, den 14. Januar 2025
Tobias Bergmann
Oberbürgermeister