55. Änderung des Flächennutzungsplanes 1990 „Westlich Roschdohler Weg, nördlich Kreuzkamp“ in Neumünster

55. Änderung des Flächennutzungsplanes 1990 „Westlich Roschdohler Weg, nördlich Kreuzkamp“ in Neumünster

  •  Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) 

Stadtteil: Einfeld

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Ratsversammlung der Stadt Neumünster in der Sitzung am 16.07.2024 beschlossene 55. Änderung des Flächennutzungsplanes 1990 der Stadt Neumünster für das Gebiet westlich des Roschdohler Weges, nördlich des Gewerbegebietes am Kreuzkamp, östlich der landwirtschaftlichen Fläche und südlich des Wohngebietes am Flaadenweg und Hahnenkamp im Stadtteil Einfeld mit Bescheid vom 23.10.2024 unter Az.: IV525-512.111-04.000 (55. Ä.) nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. 

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Alle Interessierten können die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Stadtverwaltung Neumünster, Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung, Brachenfelder Straße 1 bis 3, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet unter der Adresse www.neumuenster.de/f-plan-aenderungen eingestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formfehler sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften unbeachtlich werden, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Neumünster geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). 

Diese Bekanntmachung kann auch im Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung zu den Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen werden.

Neumünster, den 29.10.2024

Gez. Tobias Bergmann
Oberbürgermeister