Vierkamp

Der geschützte Landschaftsbestandteil „Vierkamp“ liegt in Neumünster-Tungendorf nördlich der Preetzer Landstraße. Nach der Beendigung des Sandabbaus hat sich hier ein wertvoller Lebensraum für Pflanzen und Tiere entwickelt. Eine Besonderheit ist das kleinräumige Nebeneinander von trockenen und feuchten Standorten mit ihren jeweils speziell angepassten Bewohnern aus der Tier- und Pflanzenwelt.

Die Entwicklung dieses besonderen Gebietes war dadurch möglich, dass nach dem Ende des Sandabbaus keine Rekultivierung erfolgt ist. Die Sandgruben blieben in ihrer Form und Ausdehnung bestehen und wurden der Eigenentwicklung überlassen. Zwar gab es zeitweilig Pläne, in diesem Bereich ein Naherholungsgebiet mit einem Rodelberg, einer Minigolfanlage und einem Siedlerheim anzulegen, doch diese Überlegungen wurden in den 80er Jahren fallen gelassen. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich der Vierkamp bereits zu einem gesetzlich geschützten Biotop entwickelt.

Hinsichtlich der Tierwelt ist der Vierkamp vor allem als Laichgewässer für Amphibien (Lurche) von Bedeutung. Vor allem in dem flachen Gewässer im Nordwesten des Gebietes sammeln sich im Frühjahr Grasfrösche, Moorfrösche, Seefrösche, Teichfrösche, Erdkröten und Teichmolche, um sich fortzupflanzen. Auch für Vögel und Fledermäuse, die über den Gewässern nach Insekten jagen, sowie für Libellen und Heuschrecken ist das Gebiet ein unverzichtbarer Lebensraum.

Die Pflanzenwelt am Vierkamp ist geprägt durch die besonderen Bedingungen, die sich durch die Sandentnahme ergeben haben. In den ehemaligen Sandgruben haben sich Gewässer entwickelt, in denen der Wasserstand je nach Niederschlagsmenge schwankt. Dort finden sich Rohrkolben, Schilf, Rohr-Glanzgras, verschiedene Seggenarten und Seerosen. An den Ufern der Gewässer und an anderen Pionierstandorten kommen Arten der Magerrasen vor. Diese Pflanzen, z. B. das hellblau blühende Berg-Sandglöckchen oder der sehr kleine, unscheinbare Vogelfuß (ein Verwandter von Klee und Wicke), benötigen sandige, wasserdurchlässige Böden und nährstoffarme Bedingungen.

Aufgrund der besonderen ökologischen Bedeutung dieses Gebietes wurde der Vierkamp im Jahre 1997 als geschützter Landschaftsbestandteil unter Schutz gestellt. Um eine Pufferzone zwischen intensiv landwirtschaftlich genutzten Bereichen und den hochwertigen Lebensräumen im Zentrum des „Vierkamp“ gestalten zu können, hat die Stadt Neumünster mehrere Ackerflächen angekauft. Im Jahr 2009 wurden auf einer dieser Flächen bereits neue Knicks angelegt, um die Landschaft stärker zu strukturieren, für Spaziergänger interessanter zu machen und um mehr Lebensräume für Pflanzen- und Tierarten zu schaffen. Im Jahr 2010 sind die Pachtverträge für zwei große Ackerflächen ausgelaufen, dadurch wurde der Weg frei für eine umfassende Umgestaltung dieses Bereiches. Die wichtigsten Maßnahmen mit Verbesserungen für den Naturschutz und für die Naherholung sind folgende:

  • Es wird eine weitläufige extensive Weidelandschaft geschaffen. Das bedeutet, dass auf den Grünlandflächen verhältnismäßig wenig Tiere weiden, so dass sich dort eine arten- und strukturreiche Vegetation entwickeln kann. Mit der Beweidung der Flächen wurde im Jahr 2011 begonnen.
  • Insgesamt 1233 m Knick wurden im Jahr 2010 neu aufgesetzt. Die Bepflanzung erfolgte im Herbst/ Winter 2010. Teilweise wurden vorhandene Knicks durch einen zweiten Knickwall zum Redder mit einer breiten Wegefläche ergänzt. Für Spaziergänger und Erholungssuchende wird das Gebiet dadurch vielgestaltiger und attraktiver.
  • Im Inneren des Gebietes wurde ein Hundeauslauf mit einer Fläche von 4000 m² eingerichtet. Dieser Platz ist von der Kieler Straße, vom Graskamp und von der Preetzer Landstraße aus zu erreichen. Hier können Hunde ohne Leinenzwang frei laufen gelassen werden. Durch den Hundeauslauf sollen die Bedürfnisse der Spaziergänger mit Hunden, die das Gebiet intensiv nutzen, und die Erfordernisse der zukünftigen Weidetierhaltung miteinander in Einklang gebracht werden. Es ist unbedingt erforderlich, dass Hunde auf den Wanderwegen zum Hundeauslauf angeleint werden. 

Die beschriebenen Maßnahmen zur Aufwertung der landwirtschaftlich genutzten Flächen am Vierkamp werden im Rahmen eines sogannten „Ökokontos“ umgesetzt. Dies ist ein Instrument, das die Möglichkeit eröffnet, die rechtlich vorgeschriebenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Umwelt (z. B. durch einen Bebauungsplan oder eine Straßenbaumaßnahme) bereits vor dem Eingriff durchzuführen. Dieses System hat viele Vorteile: der ökonomische Nutzen besteht darin, dass für die vorzeitige Aufwertung von Natur und Landschaft eine Flächen-Gutschrift in Höhe von 3 Prozent pro Jahr erfolgt. Darüber hinaus reduzieren sich die Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen, da größere Flächen in einem Zug umgestaltet werden. Der ökologische Vorteil liegt darin, dass sich das Ausgleichsbiotop früher entwickeln kann.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die untere Naturschutzbehörde gerne zur Verfügung.