Geschützte Landschaftsbestandteile

Das Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) eröffnet in § 18 die Möglichkeit, Teile von Natur und Landschaft zu geschützten Landschaftsbestandteilen (gLB) zu erklären, deren besonderer Schutz zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten erforderlich ist.

In Neumünster wurden in den zurück liegenden Jahren insgesamt fünf gLB ausgewiesen. Vier dieser gLB sind Waldflächen - etwa 14% der stadteigenen Forstflächen - die ohne weitere forstliche Nutzung ihrer natürlichen Entwicklung überlassen werden sollen. Der fünfte gLB ist das Gebiet um die Baggerseen am Vierkamp in Tungendorf.

Die Beseitigung der gLB sowie alle Handlungen, die zu ihrer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung führen können, sind verboten.

1. gLB "Südlicher Stadtwald" (7,9 ha), 
    westlich des Rodelbergs zwischen AKN-Linie und Junglöwweg

2. gLB "Wald am Zusammenfluss von Stör und Schwale" (2,8 ha),
    nordöstlich der Wittorfer Burg

3. gLB "Erlenbruchwald an der Stör westlich der Altonaer Straße" (3,7 ha),
    auf Höhe der Störbrücke an der Altonaer Str.

4. gLB "Vierkamp" (36 ha),
    Gebiet um die Baggerseen nördlich der Preetzer Landstr.

5. gLB "Wald am Seniorenheim an der Stör" (14,5 ha),
    westlich der Bahnstrecke nach Bad Segeberg