Verpackungsentsorgung

Mit der Verpackungsverordnung aus dem Jahr 1991 wurden erstmals Hersteller und Vertreiber zur Rücknahme und Verwertung der von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen verpflichtet. Seit 01.01.2019 gilt das Verpackungsgesetz. Ziel der gesetzlichen Regelungen ist die Vermeidung und Verwertung von Verpackungen. Die Verordnung regelt die Entsorgung von Transportverpackungen (zum Beispiel Transportkartonagen zum Schutz der Ware), Umverpackungen (zum Beispiel Karton um Zahnpastatube) und Verkaufsverpackungen (zum Beispiel Jogurt-Becher, Einweg-Getränkeverpackung).

Transport- und Umverpackungen sollen über den Händler/Lieferanten zurückgenommen und den Herstellern zur Verwertung überbracht werden. Für die Sammlung von Umverpackungen muss der Handel Behälter für die Kunden zur Entsorgung im Geschäft aufstellen.

Wichtig:
Der private Endverbraucher ist verpflichtet, restentleerte Verkaufsverpackungen nicht über den Restabfall zu entsorgen, sondern der getrennten Sammlung über die sogenannten dualen Systeme zu überlassen.

Duale Systeme organisieren die haushaltsnahe Sammlung und Verwertung von Verkaufsverpackungen für die Hersteller der Verpackungen nach den Vorgaben des Verpackungsgesetzes. Am ältesten und bekanntesten ist das Duale System „Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH (DSD)“ mit der Marke „Der Grüne Punkt“.

Weitere Anbieter Dualer Systeme sind:
BellandVision GmbH, INTERSEROH Dienstleistungs GmbH, Landbell AG für Rückhol-Systeme, NOVENTIZ Dual GmbH, Reclay Systems GmbH, Veolia Umweltservice Dual GmbH, Zentek GmbH & Co. KG.

Die Finanzierung der Dualen Systeme erfolgt über die Lizenzentgelte der in den Handel gebrachten registrierten Verpackungen. Dadurch sind die Hersteller und Vertreiber der Verpackungen von der Rücknahmepflicht gemäß Verpackungsgesetz befreit. Die Kosten werden in der Regel an den Kunden weitergegeben. Mit dem Kauf der Ware inklusive der Verpackung ist also schon die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verkaufsverpackungen bezahlt worden.

WICHTIG: Die beste Verpackung ist die, die niemals zu Abfall wird, weil sie vermieden wird.

Anbei ein paar Denkanstöße zur Reduzierung des Verpackungsaufkommens ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

  • statt Einweg-Kaffee-to-go-Becher: den eigenen Becher mitbringen,
  • statt abgepacktes Obst und Gemüse: regionale und saisonale Produkte vom lokalen Markt,
  • statt Bier in Einwegdosen: Bier in Glasflaschen aus der Umgebung,
  • statt Mineralwasser in Plastikflaschen: Leitungswasser bzw. falls gewünscht mit Kohlendioxid-Sprudel-Automat,
  • statt Online-Handel: vor Ort kaufen oder online im stationären Geschäft bestellen und  dann dort ohne Transportverpackung abholen.

Dosen- und Flaschenpfand

Die Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen hat sich nur teilweise bewährt. Es werden zwar weniger Dosen und Flaschen achtlos weggeworfen. Leider nimmt jedoch der Anteil der in Einwegverpackungen verkauften Getränke immer weiter zu, während gleichzeitig der Mehrweganteil dramatisch sinkt.

Für welche Einweg-Getränkeverpackungen und für welche Getränke muss man Pfand bezahlen?

Pfandpflichtig sind nun sämtliche Einwegflaschen aus Kunststoff und Dosen zwischen 0,1 und 3 Liter für fast alle Getränke.

Nicht betroffen sind nur noch bestimmte diätetische Getränke für Säuglinge oder Kleinkinder.

Wie hoch ist das Pfandgeld?

Die Höhe des Pfandgeldes liegt einheitlich bei 25 Cent.

Wie funktioniert die Rückgabe?

Die restentleerten, bepfandeten Dosen und Einwegflaschen können in allen Geschäften zurückgegeben werden, die diese Getränke in materialgleichen Verpackungen verkaufen. Geschäfte, die zum Beispiel Dosen und Einwegflaschen aus Kunststoff verkaufen, müssen auch bepfandete Dosen und Einwegflaschen aus Kunststoff von Mitbewerbern zurücknehmen und das Pfand auszahlen. Nicht zurückgenommen werden müssen dagegen Glasflaschen, wenn diese nicht im Sortiment vorhanden sind. Kleinere Verkaufsstelle (bis 200 m²) sind begünstigt, da sie nur gleichartige Einweg-Verpackungen der Marken zurücknehmen müssen, die sie im Angebot führen.

Sind Einweg-Getränkeverpackungen, die mit einem Pfand belegt sind, umweltfreundlich?

Nein. Ferner wird gegen den Abfallvermeidungsgrundsatz im Kreislaufwirtschaftsgesetz verstoßen. Getränke sind in Mehrwegverpackungen in der Regel besser aufgehoben, insbesondere dann, wenn die Entfernung zwischen Verkaufsort und Abfüllanlage nicht zu hoch ist.
Unser Rat: Kaufen Sie kein Wasser in Einwegflaschen. Unser Leitungswasser ist viel preiswerter, schadstoffärmer (da besser untersucht als die abgepackten Wässer; ganz ohne Kunststoffverpackung, aus denen möglicherweise Stoffe ins Wasser übergehen können) und ganz in der Nähe verfügbar (ohne lange Transportwege; ohne Flaschenschleppen).

Für weitere Auskünfte und die gesetzlichen Grundlagen steht Ihnen die untere Abfallentsorgungsbehörde gerne zur Verfügung.