Mauersegler

Mauersegler verbringen fast ihr gesamtes Leben in der Luft. Außerhalb der Brutzeit halten sie sich über mehrere Monate ununterbrochen in der Luft auf. Sie sind ausgesprochen wendige Flieger und erreichen im Sturzflug Geschwindigkeiten von mehr als 200 km/h.

Mauersegler sind Zugvögel und kommen bei uns sehr spät, nämlich erst Anfang Mai an. Zu dieser Zeit sind die Schwalben, mit denen Mauersegler manchmal verwechselt werden, in der Regel bereits hier und haben mit dem Nestbau begonnen. Der Mauersegler baut dagegen keine Nester an den Wänden von Gebäuden. Er benötigt hoch gelegene, dunkle Nischen oder Spalten an Häusern, um dort zu brüten. Aus Pflanzenteilen, Federn, Haaren und Papierfetzen, die im Flug gesammelt werden, bauen die Mauersegler eine flache Schale, in die die Eier gelegt werden. Wichtig ist für die Vögel ein freier An- und Abflug am Brutplatz. Da die Nester der Mauersegler von außen nicht zu erkennen sind, wissen viele Hausbesitzer nicht, dass sie Mauersegler als „Nachbarn“ haben.

Der Brutbestand der Mauersegler geht seit Jahren zurück. Eine Ursache ist die wärmetechnische Sanierung von Gebäuden, bei der Spalten und Öffnungen an Gebäuden verschlossen werden. Dabei werden oft unbeabsichtigt Brutplätze von Mauerseglern zerstört.

Mauersegler gehören zu den besonders geschützten Arten gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Dieser Schutz bezieht sich nicht nur auf die Tiere selbst, sondern auch auf ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten.

Wenn ein Gebäude mit Mauersegler-Brutplätzen saniert werden soll, dürfen dabei weder Tiere noch Eier zu Schaden kommen. Das Sanierungsvorhaben ist außerhalb der Brutzeit, d. h. zwischen Mitte August und Ende April durchzuführen. Wenn durch die Arbeiten Brutplätze entfallen, ist rechtzeitig vorher beim Landesamt für Umwelt in der Hamburger Chaussee 25 in 24220 Flintbek ein Antrag auf Befreiung von den Verboten des § 44 BNatSchG zu stellen. Diese Befreiung enthält in der Regel eine Auflage zur Montage von Mauerseglerkästen.