Künstliche Mineralfasern

Fast sämtliche bis zum 01.06.2000 vermarkteten Mineralfaserdämmstoffe setzen beim Umgang Faserstäbe frei, die als krebserzeugend zu bewerten sind.

Im Vergleich zu Asbest gilt das pathogene Potential der künstlichen Mineralfaser (KMF) als wesentlich geringer. Beim Umgang mit KMF entsteht zum einen weniger Feinstaub als bei vergleichbaren Asbestmaterialien und zum anderen wird bei KMF nicht die bei Asbest auftretende Längsspaltung der Fasern beobachtet.

Eingebaute Dämmmaterialien müssen nicht entfernt werden, auch nicht aus dem Wohnbereich. Wenn das Material noch intakt ist und ordnungsgemäß angebracht wurde, ist die Gefährdung als gering einzustufen. Das ist der Fall, wenn die Dämmmaterialien mit einer Dampfsperre als Folie abgedeckt sind und hinter einer dichten Verkleidung (Gipskartonplatten, Holzpaneel) liegen.

Das Herstellen, Inverkehrbringen und die Verwendung krebserzeugender KMF im Hochbau einschließlich technischer Isolierungen ist mittlerweile verboten. Durch dieses Verwendungsverbot ist der Umgang mit krebserzeugender KMF nur noch im Zuge von Demontage-, Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten zulässig. Demontierte KMF dürfen grundsätzlich nicht wieder eingebaut werden. Liegen keine Informationen über die Beurteilung der Fasern vor – dies wird in der Praxis die Regel sein – ist bei der Beurteilung zunächst von einer Krebsgefahr auszugehen.

Der Ausbau und die Entsorgung von KMF gehört grundsätzlich in die Hände von Fachfirmen.

Entsorgung
Krebserzeugende KMF-Abfälle sind gefährliche Abfälle. Sie sind zur Gewährleistung der sachgerechten Entsorgung von anderen Abfällen getrennt zu halten. Sie dürfen auch in Kleinmengen aus privaten Haushalten nicht in die graue Restabfalltonne oder den Bauschutt gegeben werden.

Generell ist während des gesamten Entsorgungsvorganges eine Freisetzung von krebserzeugenden KMF-Faserstäuben wirksam zu unterbinden. Die Abfälle sind daher am Entstehungsort staubdicht zu verpacken und ggf. zu befeuchten. Für den Transport sind geschlossene Behältnisse (z. B. reißfeste PE-Säcke, Big-Bags) zu verwenden. Eine Gefährdung Dritter ist grundsätzlich auszuschließen

Entsorgungsmöglichkeiten:

Bei Fragen zur Abfallentsorgung steht Ihnen die untere Abfallentsorgungsbehörde gerne zur Verfügung.