Kreislaufwirtschaft

Das am 01.06.2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz soll insbesondere die Kreislaufwirtschaft stärken. Dazu wurde die sogenannte Abfallhierachie auf 5 Stufen erweitert:

  1. Vermeidung (z. B. verwenden Sie keine Einwegverpackungen, sondern Mehrweg),
  2. Vorbereitung zur Wiederverwendung (z. B. nutzen Sie Ihre Getränkepfandflasche oder Ihre Papiertragetasche mehrere Male weiter),
  3. Recycling (z. B. gesammeltes Altpapier wird wieder zu neuem Papier),
  4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung (z. B. Fernwärmeerzeugung aus der Abfallverbrennung),
  5. Beseitigung (z. B. Deponierung).

Grundsätzlich hat die Abfallvermeidung Vorrang. Bitte denken Sie im täglichen Leben daran. Hier einige Beispiele:

  • Muss jedes Jahr ein neues Handy gekauft mit der Folge, dass das alte, aber noch funktionierende zu Abfall wird?
  • Vielleicht doch lieber ein hochwertiges und langlebiges Textil kaufen, als die Billigware, die nach 10 Wäschen im Altkleidercontainer landet?
  • Lieber Getränke in Mehrweg- statt in Einwegverpackungen aus der Region kaufen, denn dadurch entstehen keine Abfälle und es wird wenig CO2 durch Transporte freigesetzt.
  • Bitte kein verpacktes Obst und Gemüse kaufen. Bitte nutzen Sie das eigene mitgebrachte Obstnetz bzw. den eigenen Beutel für den Transport.
  • Wenn Coffee-to-go, dann nur im eigenen oder Mehrwegbecher.

Recycling ist die Rückführung von verwertbaren Abfällen in Stoffkreisläufe. Dadurch soll der stoffliche oder energetische Wert von Abfällen gezielt genutzt werden. Ideale Recyclingstoffe sind Glas und Metall, die nahezu ohne Qualitätsverlust beliebig oft geschmolzen und wieder zum Behälter geformt werden können.

Downcycling
Ein Nachteil von beispielsweise Kunststoff ist, dass das Material nicht mehr die ursprüngliche Qualität bzw. Verarbeitbarkeit erreicht, wie vor dem Recyclingprozess. Diese Abwertung wird auch als Downcycling bezeichnet, während beim Upcycling aus Abfallstoffen eines

Grundvoraussetzung für das Recycling: Abfalltrennung
Grundsätzlich ist der Abfallverursacher nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der kommunalen Abfallwirtschaftssatzung verpflichtet, seine Abfälle getrennt zu halten. Deshalb gibt es in Neumünster folgende Getrenntsammelsysteme zur Erfassung verwertbarer Abfälle:

  • blaue Papiertonne,
  • Grüne Bioabfalltonne,
  • gelber Sack für Verpackungen,
  • Containerstandorte für Altglas, Altpapier und Alttextilien,
  • Sammelplätze (Altpapier, Altmetalle, Althölzer, Bioabfälle, Verpackungen, usw.).

Alle Abfälle, die verwertbar sind, gehören nicht in die graue Restmülltonne. Achtung: Müllvermeidung steht an erster Stelle! Recycling ist nur dort sinnvoll, wo Abfall nicht vermieden werden kann. Die Glasflasche im Altglascontainer und die zurückgegebene PET-Einwegflasche ist in Ordnung – noch besser ist die Mehrwegpfandflasche.