Feuerwerke

Feuerwerke und Lasershows erfreuen sich als Event oder Teil von Veranstaltungen zunehmender Beliebtheit und beschränken sich nicht mehr nur auf den Jahreswechsel. Was für Besucher ein attraktives Spektakel sein kann, ist für Natur und Tiere oft mit erheblichen Beeinträchtigungen verbunden.

Auf weitläufigen Flächen, wie dem Einfelder See, haben Lärm- und Lichtimmissionen einen besonders großen Wirkbereich. Besonders hervorzuheben sind die sogenannten Höhenfeuerwerke mit lauten Knalleffekten und leistungsstarke Laser und Scheinwerfer. Aber auch die Begleiterscheinungen, wie intensive Beanspruchung von Biotopflächen durch Menschenansammlungen als auch Feuerwerksreste verbunden mit anderem Müll, sind zusätzliche belastende Faktoren. Insbesondere Vögel sind in allen Jahresphasen gegenüber solchen akustischen und optischen Störungen empfindlich. Sie nehmen diese als Bedrohung wahr und reagieren darauf mit Stress, Flucht-oder Vermeidungsverhalten. Damit verbunden sind ein erhöhter Energieverbrauch, Beeinträchtigung der Fitness bis hin zu Brutaufgaben und Gelegeverlusten oder die Trennung von Eltern-und Jungtieren. Feuerwerke innerhalb der Kernbrutzeit vom 15.03. bis 01.07. sind daher grundsätzlich unzulässig und können nur in Ausnahmefällen aufgrund eines erheblichen öffentlichen Interesses genehmigt werden.

Der neu erstellte Leitfaden informiert Veranstalter über die naturschutzrechtlichen Anforderungen bei der Planung, Genehmigung und Durchführung von Veranstaltungen mit Feuerwerken und Lasershows in der Stadt Neumünster, um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden oder zu minimieren.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die untere Naturschutzbehörde und das Ordnungsamt gerne zur Verfügung.